CHOP-Anträge
Die CHOP-Anträge sind über H+ zu koordinieren. Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen jeweils bis zum 15. Juli bei H+ eingehen. Wird dieser Termin nicht eingehalten, kann H+ nicht garantieren, dass der Antrag bei der Eingabe beim Bundesamt für Statistik (BFS) durch H+ unterstützt werden kann.
Antragsberechtigung: H+ gehört mit der FMH, GDK, MTK, den Versichererverbänden und SwissDRG AG zu den beim Bundesamt für Statistik (BFS) antragberechtigten Institutionen in Bezug auf die Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP).
Koordination: Spitäler und Kliniken können zwar auch beim Bundesamt für Statistik (BFS) direkt, ohne Einbezug von H+, ihren Antrag einreichen. Da die Spitäler und Kliniken offiziell jedoch nicht zu den antragberechtigten Institutionen gehören, rät H+ seinen Mitgliedern dringlich, die Anträge mit dem Verband zu koordinieren. Dies insbesondere darum, damit H+ die Anträge beratend unterstützen kann.
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular oder Fragen betreffend CHOP-Prozess an chop[at]hplus[dot]ch.