CAR-T-Zelltherapie

Die CAR-T-Zelltherapien (chimärer Antigen-Rezeptor) sind seit 01.01.2020 auf der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) als Pflichtleistung in Evaluation aufgeführt.

Aufgrund der hohen Kosten dieser Behandlungen werden die Kosten für die CAR-T-Zellen zusätzlich zur SwissDRG-Fallpauschale vergütet (siehe Art. 49, Abs. 1, Satz 4 KVG).

Tarifverträge
Der Rahmentarifvertrag regelt die administrativen Prozesse und Grundsätze der Behandlung, sowie die Vergütung der Zellgewinnung und -aufbereitung (Apherese) für alle CAR-T-Zelltherapien unabhängig des Produkts oder der Zulassungsinhaberin.

Die Anschlusstarifverträge regeln jeweils spezifische Modalitäten und die Vergütungshöhe der einzelnen Produkte.

Sie finden hier nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem eFlash-Login den Rahmentarifvertrag und die Beitrittsformulare für die Anschlusstarifverträge.

Kontakt

Claudia  Geser

Claudia Geser

031 335 11 25
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