CAR-T-Zelltherapie
Die CAR-T-Zelltherapien (chimärer Antigen-Rezeptor) sind seit 01.01.2020 auf der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) als Pflichtleistung in Evaluation aufgeführt.
Aufgrund der hohen Kosten dieser Behandlungen werden die Kosten für die CAR-T-Zellen zusätzlich zur SwissDRG-Fallpauschale vergütet (siehe Art. 49, Abs. 1, Satz 4 KVG).
Tarifverträge
Der Rahmentarifvertrag regelt die administrativen Prozesse und Grundsätze der Behandlung, sowie die Vergütung der Zellgewinnung und -aufbereitung (Apherese) für alle CAR-T-Zelltherapien unabhängig des Produkts oder der Zulassungsinhaberin.
Die Anschlusstarifverträge regeln jeweils spezifische Modalitäten und die Vergütungshöhe der einzelnen Produkte.
Sie finden hier nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem eFlash-Login den Rahmentarifvertrag und die Beitrittsformulare für die Anschlusstarifverträge.