Mit der «Meldung Mutterschaft gemäss KVG 64 / KVV 105» stellen werdende Mütter sicher, dass ihre Grundversicherung die Behandlungskosten bei einer Krankheit während der Schwangerschaft übernimmt.
Die mit den eidgenössischen Versicherern vereinbarten Taxpunktwerte für UV/MV/IV finden Sie hier. Für den Krankenversicherungsbereich werden die Taxpunktwerte zwischen den Verhandlungspartnern in den Kantonen vereinbart.