Ambulante ärztliche Leistungen (ambulante Pauschalen und TARDOC)

Das kohärente Tarifsystem ist gemäss der Zusatzvereinbarung zur Gründung der Organisation Ambulante Arzttarife (OAAT) eine Kombination aus ambulanten Pauschalen V1.0 und TARDOC 1.3.2. Der TARDOC wird nur in denjenigen Bereichen, in denen keine ambulante Pauschale abgerechnet wird, angewendet. Dies ist v.a. in den nicht ressourcenintensiven Bereichen wie z.B. Sprechstunde. Das kohärente Tarifsystem soll gemäss Zusatzvereinbarung per Ende Jahr dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden und den veralteten TARMED per 1. Januar 2025 ablösen. H+ hat dazu die Mitglieder in einer Mitgliederabstimmung befragt. Die Abstimmung lief bis zum 31. Oktober 2023. Die Mitglieder haben das kohärente Tarifsystem angenommen.

Nachfolgend sind die Informationen rund um das kohärente Tarifsystem aufgeführt.

Fragen?

Formular für fachliche oder technische Anfragen.

Die Fragen werden in den neu geschaffenen Arbeitsgruppen bearbeitet und beantwortet. Damit Redundanzen vermieden und Wissen aufgebaut werden kann, publiziert H+ die Fragen und Antworten hier in Form eines FAQ’s. Ebenso werden die in der AG Softwareanwendung erarbeiteten Empfehlungen hier publiziert. 

Die Tarifstruktur, also der eigentliche Kern der ambulanten Pauschalen, ist der Katalog ambulante Fallgruppen. Basis des Katalogs ist die Entscheidbaumlogik, welche im Definitionshandbuch abgebildet ist und seinerseits die Logik des Groupers darstellt.

Anhang A – Katalog der ambulanten Fallgruppen 

Definitionshandbuch V1.0 TARMED (pdf-Version)

Definitionshandbuch V1.0 TARMED (html-Version)

Definitionshandbuch V1.0 CHOP (pdf-Version)

Definitionshandbuch V1.0 CHOP (html-Version)

Simulationsgrouper

Einzelfall-Simulationsgrouper

Die Anwendungsmodalitäten dienen der korrekten Verwendung der ambulanten Pauschalen. Sie regeln unter anderem auch das Zusammenspiel zwischen ambulanten Pauschalen und TARDOC.

Anhang B - Anwendungsmodalitäten 

Reglement Fachbereiche

Die ambulante Kodierung orientiert sich sowohl an der bekannten ambulanten Leistungserfassung als auch an der stationären Kodierung. Für die Anwendung braucht es aber keine med. Kodierer:innen.

Die weiteren administrativen Prozesse wie die Fallführung, Kostenträgerrechnung und deren Ressourcenbewertung stehen in einem engen Zusammenhang. Diese Zusammenhänge und deren Umsetzung im kohärenten System wird in der Zusammenfassung aufgezeigt.

Grundsätze zur ambulanten Kodierung 

Anhang C - Richtlinien für ambulante Kodierung 

Analogiekodierungen gültig ab 01.07.2023 

Zusammenfassung im Bereich Fallführung, Leistungserfassung, Kostenträgerrechnung und Ressourcenbewertung

Die ambulanten Pauschalen sind auf echten Kosten- und Leistungsdaten von Spitälern aufgebaut. Informationen zur Entwicklung der ambulanten Pauschalen, Kennzahlen, Informationen zur Datengrundlage bis auf Ebene Fallgruppe sind in untenstehenden Quellen zu finden.

Bericht zur Entwicklung der Tarifstruktur des Patientenpauschaltarifs

Anhang 1 zum Bericht – Liste mit Triggerpositionen 

Anhang 2 zum Bericht – Datenerhebungsdokument

Anhang 3 zum Bericht – Muster Datenlieferungsvertrag

Anhang 4 zum Bericht – Übersicht Sparten

Datenspiegel

Kommentierter BAG-Bericht zur V0.3

Detailinformationen zum Konsultationsprozess und der Version 1.0 der ambulanten Pauschalen

Weiterführende Informationen zu den ambulanten Pauschalen (FAQ, Newsletter, vergangene Info-Veranstaltungen) auf der Website der solutions tarifaires suisses.

Die Unterlagen zu TARDOC 1.3.2 wurden von der ats-tms ag und deren Träger FMH, curafutura und MTK erarbeitet. Diese wurden bislang nicht publiziert, sondern erst auf mehrmaliges Nachfragen seitens H+ sehr kurzfristig für die Mitgliederabstimmung zur Verfügung gestellt. H+ ist nicht verantwortlich für den Inhalt oder nicht vorliegende Übersetzungen dieser Unterlagen und verweist bei Fragen dazu an die OAAT, welche als Tariforganisation die Verantwortung über die Tarifstruktur TARDOC übernommen hat.

Die gemeinsame Eingabe des kohärenten Tarifsystems beim Bundesrat soll unter dem Dach der OAAT-OTMA AG erfolgen. In diesem Zusammenhang werden übergeordnete Themen geregelt und vereinbart. Weiter ist die OAAT-OTMA AG zuständig für die Weiterentwicklung und Pflege des kohärenten Tarifsystems.

Die Zusatzvereinbarung doppelte Parität wurde im Rahmen der Gründung der Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) von allen Tarifpartnern ausgehandelt und unterzeichnet.

Zusatzvereinbarung Doppelte Parität

Die Vereinbarung Tarifpartner wurde ebenfalls im Rahmen der Gründung der Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) ausgehandelt und unterzeichnet. Die Vereinbarung definiert wichtige Element wie die gegenseitige Anerkennung der Tarifstrukturen.

Vereinbarung der Tarifpartner

 

Die Tarifierungsgrundsätze definieren übergeordnete Grundsätze der Tarifierung, an die sich die Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) halten muss.

Tarifierungsgrundsätze der OAAT

Die Anwendung des TARDOC im kohärenten Tarifsystem mit den ambulanten Pauschalen führt dazu, dass nicht alle Positionen des TARDOC genutzt werden. Sämtliche TARDOC-Positionen, welche eine Leistung beschreiben, die über eine ambulante Pauschale abgerechnet wird, werden nicht zur Anwendung kommen. TARDOC light beinhaltet folglich nur diejenigen Positionen, welche auch im kohärenten Tarifsystem benötigt werden.

Die Basis für TARDOC light ist der Rest-TARMED, welcher aus den ambulanten Pauschalen abgeleitet werden kann. Die Tabelle der Positionen dient vorerst als Anhaltspunkt.

Rest-TARMED

Übergeordnete Vereinbarung zwischen den Aktionären der OAAT AG

 

Die Preisbildung stellt ein wichtiges Element bei der Tarifierung der ambulanten Medizin dar. Aus diesem Grund hat die Geschäftsstelle mit der Einkaufsgemeinschaft tarifsuisse Grundsätze der tarifvertraglichen Preisbildung für ärztlich ambulante Leistungen unter dem neuen kohärenten «Tarifsystem ambulante Pauschalen / TARDOC» definiert. Der Vorstand wurde über diese Arbeiten stetig informiert. Heute liegt mit diesen Grundsätzen zur Preisbildung eine solide Basis vor, auf der die Preisverhandlungen vorangetrieben werden können. Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 4. Oktober 2023 die Arbeiten der Geschäftsstelle im Preisbildungskonzept gelobt und diese Arbeiten verdankt. Er vertritt jedoch die Auffassung, dass Preisverhandlungen grundsätzlich in der Kompetenz der Mitglieder bleiben sollen und H+ koordinierend tätig sein sollte.

Die Einführung des kohärenten Tarifsystems ist eine sehr grosse Herausforderung für die Spitäler und Kliniken und alle weiteren Beteiligten. Aus diesem Grund unterstützt H+ in verschiedenen Aspekten die Umsetzung. Die Unterstützung in den wichtigsten Themen wird nachfolgend erläutert.

Die neuen Tarifstrukturen beruhen auf neuen oder adaptierten Grundsätzen, welche von allen Beteiligten erlernt und verstanden werden müssen. H+ erarbeitet zusammen mit ihren Partnern H+ Bildung und Espace Competence Schulungen. Diese werden direkt auf den Websites von H+-Bildung und Espace Competence aufgeführt.

Neue Tarifstrukturen führen erfahrungsgemäss anfänglich zu vielen Interpretations- und Anwendungsfragen. Damit diese rasch geklärt werden können, wurde eine H+ Arbeitsgruppe gebildet. Die Arbeitsgruppe Anwendungsmodalitäten und Schulung nimmt die eingegangenen Interpretations- und Anwendungsfragen auf, und beantwortet diese. Falls die Antwort nicht möglich ist, wird die Frage an die im Tarifstrukturvertrag festgehaltene tarifpartnerschaftliche Kommission zur Beurteilung weitergegeben. 

Die neuen Tarifstrukturen müssen in die jeweiligen Softwarelösungen der Spitäler und Kliniken integriert werden. Trotz unterschiedlichster Software ist mit wiederkehrenden Fragen zu rechnen. Um diese Fragen rasch, ressourcenschonend und anwenderorientiert zu lösen, wurde die H+ Arbeitsgruppe Softwareanwendung gegründet. Die Arbeitsgruppe steht in Austausch mit der AG Anwendungsmodalitäten und Schulung und erarbeitet Empfehlungen. Zusätzlich wird jeweils nach der Sitzung eine Informationsveranstaltung stattfinden.

Daten der Informationsveranstaltungen:

26. Januar 2024 12:30-13:15 Uhr

Die Leistungserfassung wird mit dem universellen nationalen Katalog vereinfacht. Dieser ist unabhängig von der Tarifstruktur anwendbar und stellt deshalb ein Bindeglied und eine Vereinfachung dar. Der nationale Katalog wird von H+ mit der Expertise der Spitalvertreter:innen der neuen Arbeitsgruppe «Nationaler Katalog» erstellt. 

Das kohärente Tarifsystem und der Wegfall des TARMED werden genutzt, die Ressourcenbewertung in REKOLE von den Taxpunkten auf andere Bewertungsmöglichkeiten umzustellen. Die Arbeiten werden durch die Arbeitsgruppe Kostenträgerrechnung vorangetrieben und durch die REK-Kommission abgenommen.

Kontakt

Christoph  Schöni

Christoph Schöni

031 335 11 30
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