Das kohärente Tarifsystem ist gemäss der Zusatzvereinbarung zur Gründung der Organisation Ambulante Arzttarife (OAAT) eine Kombination aus ambulanten Pauschalen V1.0 und TARDOC 1.3.2. Der TARDOC wird nur in denjenigen Bereichen, in denen keine ambulante Pauschale abgerechnet wird, angewendet. Dies ist v.a. in den nicht ressourcenintensiven Bereichen wie z.B. Sprechstunde. Das kohärente Tarifsystem soll gemäss Zusatzvereinbarung per Ende Jahr dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden und den veralteten TARMED per 1. Januar 2025 ablösen. H+ hat dazu die Mitglieder in einer Mitgliederabstimmung befragt. Die Abstimmung lief bis zum 31. Oktober 2023. Die Mitglieder haben das kohärente Tarifsystem angenommen.
Nachfolgend sind die Informationen rund um das kohärente Tarifsystem aufgeführt.
Folgende Meilensteine zum kohärenten System sind bis anhin geplant:
Der Tarifstrukturvertrag bildet die vertragliche Grundlage zur Anwendung der ambulanten Pauschalen. In den Anhängen ist die Tarifstruktur in Form des Katalogs ambulante Fallgruppen, diverse Anwendungsthemen und auch die Grundlagen der Preisbildung zu finden.
Tarifstrukturvertrag über den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif
Anhang A – Katalog der ambulanten Fallgruppen
Anhang B - Anwendungsmodalitäten
Anhang C - Richtlinien für ambulante Kodierung
Anhang D – Rechnungsstellung und Datenaustausch
Anhang E- Methode zur Berechnung ertragsneutraler Startpreise
Die Tarifstruktur, also der eigentliche Kern der ambulanten Pauschalen, ist der Katalog ambulante Fallgruppen. Basis des Katalogs ist die Entscheidbaumlogik, welche im Definitionshandbuch abgebildet ist und seinerseits die Logik des Groupers darstellt.
Anhang A – Katalog der ambulanten Fallgruppen
Definitionshandbuch (pdf-Version)
Definitionshandbuch (html-Version)
Beispiel-Definitionshandbuch nach CHOP (Capitulum 6 in html-Version)
Die Anwendungsmodalitäten dienen der korrekten Verwendung der ambulanten Pauschalen. Sie regeln unter anderem auch das Zusammenspiel zwischen ambulanten Pauschalen und TARDOC.
Die ambulante Kodierung orientiert sich sowohl an der bekannten ambulanten Leistungserfassung als auch an der stationären Kodierung. Für die Anwendung braucht es aber keine med. Kodierer:innen.
Die weiteren administrativen Prozesse wie die Fallführung, Kostenträgerrechnung und deren Ressourcenbewertung stehen in einem engen Zusammenhang. Diese Zusammenhänge und deren Umsetzung im kohärenten System wird in der Zusammenfassung aufgezeigt.
Grundsätze zur ambulanten Kodierung
Anhang C - Richtlinien für ambulante Kodierung
Die ambulanten Pauschalen sind auf echten Kosten- und Leistungsdaten von Spitälern aufgebaut. Informationen zur Entwicklung der ambulanten Pauschalen, Kennzahlen, Informationen zur Datengrundlage bis auf Ebene Fallgruppe sind in untenstehenden Quellen zu finden.
Bericht zur Entwicklung der Tarifstruktur des Patientenpauschaltarifs
Anhang 1 zum Bericht – Liste mit Triggerpositionen
Anhang 2 zum Bericht – Datenerhebungsdokument
Anhang 3 zum Bericht – Muster Datenlieferungsvertrag
Anhang 4 zum Bericht – Übersicht Sparten
Kommentierter BAG-Bericht zur V0.3
Detailinformationen zum Konsultationsprozess und der Version 1.0 der ambulanten Pauschalen
Weiterführende Informationen zu den ambulanten Pauschalen (FAQ, Newsletter, vergangene Info-Veranstaltungen) auf der Website der solutions tarifaires suisses.
Die Unterlagen zu TARDOC 1.3.2 wurden von der ats-tms ag und deren Träger FMH, curafutura und MTK erarbeitet. Diese wurden bislang nicht publiziert, sondern erst auf mehrmaliges Nachfragen seitens H+ sehr kurzfristig für die Mitgliederabstimmung zur Verfügung gestellt. H+ ist nicht verantwortlich für den Inhalt oder nicht vorliegende Übersetzungen dieser Unterlagen und verweist bei Fragen dazu an die ats-tms ag.
Präsentation Infoveranstaltung vom 6. und 13. September 2023
TARDOC-Antragsverfahren:
Antragsverfahren Tarifentwicklung
Antragsverfahren Tarifinterpretation
TARDOC-Entwicklungskonzepte zuhanden des Bundesrates:
Evaluation der ärztlichen Jahresarbeitszeit und des Referenzeinkommens
Prioritäre Minutagenerhebungen
Revision der Kostenmodelle und des SUK-Satzes
Empirische Erhebung der ärztlichen Produktivität
BAG-Bericht TARDOC 1.3.1:
Brief FMH/curafutura an die OAAT
Weiterführende Informationen zu TARDOC (FAQ) auf der Website der ats-tms ag.
Die gemeinsame Eingabe des kohärenten Tarifsystems beim Bundesrat soll unter dem Dach der OAAT-OTMA AG erfolgen. In diesem Zusammenhang werden übergeordnete Themen geregelt und vereinbart. Weiter ist die OAAT-OTMA AG zuständig für die Weiterentwicklung und Pflege des kohärenten Tarifsystems.
Die Zusatzvereinbarung doppelte Parität wurde im Rahmen der Gründung der Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) von allen Tarifpartnern ausgehandelt und unterzeichnet.
Zusatzvereinbarung Doppelte Parität
Die Vereinbarung Tarifpartner wurde ebenfalls im Rahmen der Gründung der Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) ausgehandelt und unterzeichnet. Die Vereinbarung definiert wichtige Element wie die gegenseitige Anerkennung der Tarifstrukturen.
Die Tarifierungsgrundsätze definieren übergeordnete Grundsätze der Tarifierung, an die sich die Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) halten muss.
Tarifierungsgrundsätze der OAAT
Die Anwendung des TARDOC im kohärenten Tarifsystem mit den ambulanten Pauschalen führt dazu, dass nicht alle Positionen des TARDOC genutzt werden. Sämtliche TARDOC-Positionen, welche eine Leistung beschreiben, die über eine ambulante Pauschale abgerechnet wird, werden nicht zur Anwendung kommen. TARDOC light beinhaltet folglich nur diejenigen Positionen, welche auch im kohärenten Tarifsystem benötigt werden.
Die Basis für TARDOC light ist der Rest-TARMED, welcher aus den ambulanten Pauschalen abgeleitet werden kann. Die Tabelle der Positionen dient vorerst als Anhaltspunkt.
Übergeordnete Vereinbarung zwischen den Aktionären der OAAT AG
Die Preisbildung stellt ein wichtiges Element bei der Tarifierung der ambulanten Medizin dar. Aus diesem Grund hat die Geschäftsstelle mit der Einkaufsgemeinschaft tarifsuisse Grundsätze der tarifvertraglichen Preisbildung für ärztlich ambulante Leistungen unter dem neuen kohärenten «Tarifsystem ambulante Pauschalen / TARDOC» definiert. Der Vorstand wurde über diese Arbeiten stetig informiert. Heute liegt mit diesen Grundsätzen zur Preisbildung eine solide Basis vor, auf der die Preisverhandlungen vorangetrieben werden können. Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 4. Oktober 2023 die Arbeiten der Geschäftsstelle im Preisbildungskonzept gelobt und diese Arbeiten verdankt. Er vertritt jedoch die Auffassung, dass Preisverhandlungen grundsätzlich in der Kompetenz der Mitglieder bleiben sollen und H+ koordinierend tätig sein sollte. Zudem ist mit der noch laufenden Mitgliederabstimmung offen, ob und wie das kohärente Tarifsystem eingeführt wird. Aus diesem Grund ergibt es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn, dass die Geschäftsstelle die Verhandlungen mit den Einkaufsgemeinschaften weiterführt. Bei Zustimmung der H+ Mitglieder zum kohärenten Tarifsystem soll dann geprüft werden, wie diese Arbeiten durch H+ zusammen mit den Mitgliedern weitergeführt werden können.
(Information aus Mailversand an H+-Mitglieder vom 19. Oktober 2023).
Formular für fachliche oder technische Anfragen.
Die Fragen werden in den neu geschaffenen Arbeitsgruppen bearbeitet und beantwortet. Damit Redundanzen vermieden und Wissen aufgebaut werden kann, wird H+ die Fragen und Antworten publizieren.