Durch eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung soll erreicht werden, dass sich die Qualität und die Patientensicherheit in einzelnen Spitälern und Kliniken, aber auch im Gesamtsystem stetig verbessert.
Spitäler und Kliniken entwickeln die Qualität und Patientensicherheit institutionsintern weiter. Dazu führen sie Messungen und Verbesserungsmassnahmen durch. Zur Qualitätsentwicklung tragen neben der Messung und Verbesserung auch weitere Aktivitäten bei, wie die Erfüllung von kantonale Qualitätsvorgabe, die Teilnahme an Registern, die Zertifizierung durch Drittanbietern.
Vertraglich Qualitätsentwicklung
Auf nationaler Ebene sind für einheitliche Qualitätsmessungen bereits zwei Qualitätsverträge abgeschlossen worden (ANQ und QUALAB). Im Rahmen des Vertrags über die Qualitätsentwicklung sollen zukünftig auch weitere einheitliche Vorgaben bestehen, etwa zu Qualitätsverbesserungsmassnahmen oder der externen Überprüfung der Qualitätsentwicklung.