Gesundheitsbezogene Register

Patientinnen und Patienten, Gesundheitspolitiker und Leistungserbringer haben ein berechtigtes Interesse an einer qualitativ hochstehenden und gleichzeitig finanzierbaren Gesundheitsversorgung. Gesundheitsbezogene Register übernehmen hierbei durch die systematische und einheitliche Erfassung von gesundheitsbezogenen Daten eine wichtige Funktion. Sie bieten eine wichtige Grundlage für die klinische und epidemiologische Forschung, sind ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätsentwicklung, tragen zur Transparenz und Vergleichbarkeit medizinischer Leistungen bei und liefern wertvolle Daten für die Gesundheitspolitik und -planung. H+ ist deshalb bezüglich verschiedener Themen im Zusammenhang mit Registern aktiv.

In Anbetracht der stetig wachsenden Anzahl von gesundheitsbezogenen Registern haben ANQ, FMH, H+, SAMW und unimedsuisse gemeinsame Empfehlungen sowie eine Checkliste für den Aufbau und Betrieb solcher Register formuliert. Die Empfehlungen bezeichnen etwa die fachgerechte Erfassung und Verwendung der Daten, die Sicherung der Datenqualität oder die professionelle Konzeption und Führung eines Registers. Damit sollen die Empfehlungen dazu beitragen, die Aussagekraft der Daten zu erhöhen und Synergien zu fördern.

Um den Nutzen und das Potentzial von fachgerecht geführten Registern in der Öffentlichkeit zu unterstreichen, haben die Partner zusätzlich eine prägnante Infografik publiziert.

Die FMH führt eine Übersicht der ihr gemeldeten Register (nicht abschliessend). Spitäler und Kliniken können ihre Teilnahme an den dort gelisteten sowie weiteren Registern im H+ Qualitätsbericht und auf spitalinfo.ch transparent ausweisen.

Im Rahmen der interkantonalen Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) haben die HSM-Organe die Erteilung von Leistungsaufträgen an die Teilnahme an definierten Registern geknüpft. Für bestimmte Register wird auch die Qualität der Dateneingabe geprüft (Validierung der Datenqualität). Diesbezüglich übernimmt H+ eine koordinierende Rolle. Für den Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie hat H+ in Zusammenarbeit mit dem HSM-Projektsekretariat ein nationales Validierungskonzept zur Prüfung der Datenqualität erstellt. Die Prüfung gemäss dem Validierungskonzept wird durch SanaCERT durchgeführt.

Das Krebsregistrierungsgesetzt (KRG) verpflichtet Spitäler und Kliniken zur Meldung der Diagnose und Behandlung bestimmter Krebserkrankungen an das zuständige Kantonale Krebsregister oder an das nationale Kinderkrebsregister (Meldepflicht). Darüber müssten die Patientinnen und Patienten informiert werden (Informationspflicht). Die Nationale Krebsregistrierungsstelle informiert umfassend zu diesen Pflichten und deren Umsetzung. Mit der nationalen Krebsregistrierung sollen die Datengrundlage geschaffen werden, um die Entwicklung von Krebserkrankungen zu beobachten, Präventions- und Früherkennungsmassnahmen zu entwickeln, die Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität zu evaluieren sowie die Versorgungsplanung und Forschung zu unterstützen.

H+ ist in Bezug auf die Umsetzung und Weiterentwicklung des Krebsregistrierungsgesetzes (in Kraft seit 1.1.2020) in verschiedenen Gremien des Bundesamts für Gesundheit und der nationalen Krebsregistrierungsstelle aktiv.

Kontakt

Marianne  Steimle

Marianne Steimle

031 335 11 55
E-Mail