Editorial

Im März 2021 haben sich die Tarifpartner darauf geeinigt, in den Tarifprojekten zur ambulanten Medizin zusammenzuarbeiten und sie haben dies in einem «Letter of Intent» festgehalten. In der Sommersession hat dann das Parlament die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von Pauschalen im ambulanten Bereich geschaffen, auch mit dem Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen.

Seit dem Frühjahr ist viel passiert. Die Tarifpartner H+, santésuisse, und FMCH haben die gemeinsame Tariforganisation solutions tarifaires suisses sa gegründet, welche die ambulanten Pauschalen entwickelt. Das Projekt ist nun auf der Zielgeraden: basierend auf reellen Kosten- und Leistungsdaten der Spitäler und Kliniken wurden 300 Pauschalen entwickelt, welche Ende Oktober und Anfang November den Tarifpartnern und dem BAG präsentiert wurden.

H+ hat mit diesem erfolgreichen Projekt seinen Teil des im «Letter of Intent» formulierten Versprechens eingehalten. Mit der tatkräftigen Unterstützung seiner Mitglieder hat H+ zusammen mit den Tarifpartnern in Rekordzeit Pauschalen entwickelt, mit deren Hilfe rund 70 Prozent der spitalambulanten Leistungen pauschaliert werden können. Gleichzeitig hat sich H+ daran beteiligt, den TARDOC zu verbessern; ein weiteres Versprechen, das H+ gegenüber dem Bundesrat abgegeben und eingehalten hat. Die Pauschalen sind bereit und können Ende 2021 beim Bundesrat eingereicht werden. Ihrer Einführung in Kombination mit einem Einzelleistungstarif steht nun also nichts mehr im Weg.  

Globalbudget: enttäuschende Überarbeitung

Das Massnahmenpaket 2 ist in der Vernehmlassung breit abgelehnt worden. Nun liegt die Botschaft vor: sie ist eine herbe Enttäuschung. Es stellt sich die Frage, welchen Sinn Vernehmlassungen haben, wenn die Bundesverwaltung die darin geäusserten Vorschläge nicht berücksichtigt.

Die sogenannte Zielvorgabe, ein zentrales Element des Massnahmenpakets 2 zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, ist in der Vernehmlassung komplett durchgefallen. Kaum eine Partei oder ein Verband, selbst seitens der Krankenversicherungen, konnte diesem Vorhaben des Bundesrates etwas Positives abgewinnen. Das ist auch nicht weiter erstaunlich, würde dieser Vorschlag doch einer Abkehr vom regulierten Wettbewerb entsprechen und zu einer planwirtschaftlichen, zentralistischen Steuerung des Gesundheitssystems führen. Die vom Bundesrat in Aussicht gestellte und allseits mit Spannung erwartete Überarbeitung dieser Vorlage ist nun als Botschaft erschienen: sie ist eine grosse Enttäuschung.

Eine Enttäuschung deshalb, weil der Bundesrat nicht etwa vom zentralistischen Vorhaben absieht – was zu erwarten gewesen wäre – sondern die Massnahmen teilweise sogar noch verschärft. So sollen Bund und Kantone neu die Kompetenz erhalten, nicht nur in die Tarifstruktur, sondern auch in die Tarifverträge einzugreifen, wenn diese insbesondere dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht entsprechen, sprich: den Kostenzielen. Weiter soll der Bundesrat unter anderem die Tarifstruktur SwissDRG anpassen können – ausgerechnet einen der ganz wenigen funktionierenden Tarife.

Inwiefern an der Durchsetzung der Kostenziele festgehalten wird, kann erst abschliessend beurteilt werden, wenn die parlamentarischen Beratungen zum Art. 47c, welcher Teil des Massnahmenpakets 1 ist, abgeschlossen sind.

Im Ergebnis drängt sich aber eine Frage auf, die nichts mit der Kostendämpfung zu tun hat, sondern grundsätzlicher Natur ist: Wozu sollen in Zukunft noch Vernehmlassungen durchgeführt werden, wenn deren Ergebnisse nicht einmal ansatzweise berücksichtigt werden?

Elektronisches Patientendossier (EPD)

Spitäler und Kliniken aktiv einbeziehen

Der Bundesrat schlägt verschiedene Massnahmen vor, damit das elektronische Patientendossier (EPD) breiter genutzt wird. Die Spitäler und Kliniken spielen dabei eine Schlüsselrolle und sollten deshalb aktiv einbezogen werden.

Der Bundesrat hat am 11. August 2021 den Bericht «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?» verabschiedet. Er schlägt verschiedene Massnahmen vor, um die Verbreitung und Nutzung des elektronischen Patientendossiers (EPD) weiter zu fördern. Einige Massnahmen betreffen die Spitäler und Kliniken direkt, da diese verpflichtend das EPD umsetzen müssen.

H+ fordert aktiven Einbezug der Spitäler und Kliniken
Seit dessen Einführung haben die Spitäler und Kliniken einige Erfahrungen mit dem EPD sammeln können. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollten in die Planung und Umsetzung von neuen Massnahmen einbezogen werden. Dafür müssen die Spitäler und Kliniken aktiv in das Vernehmlassungsverfahren eingebunden werden und zu den einzelnen geplanten Massnahmen detailliert Stellung nehmen können. Eine informelle Anhörung diverser Kreise ist ungenügend und nicht geeignet, um die vielfältigen Expertenmeinungen aus der Spitalbranche zu integrieren.

Bottom-up-Ansätze unterstützen
Weiter empfiehlt H+, sogenannte Bottom-up-Ansätze zu verfolgen bzw. zu unterstützen. Es handelt sich dabei um Prozesse mit verknüpften IT-Lösungen, die sich im Alltag der Leistungserbinger schon bewährt haben und auf Kantone, Regionen und letztlich auch die ganze Schweiz skalierbar sind. Insbesondere im Bereich der Medikation sind, unterstützt und gefördert vom Bund, neue Lösungen für einen digitalen Medikationsplan zu entwickeln. Die Akzeptanz bei der Bevölkerung für das EPD, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie die Kosten des Gesundheitswesens können mit solchen Ansätzen positiv beeinflusst werden.

Long COVID

Eine wissenschaftliche Begleitung ist notwendig

Immer mehr Long-COVID-Patientinnen und -Patienten werden in Schweizer Spitälern und Kliniken behandelt. Doch die Fälle werden weder national erfasst, noch wissenschaftlich begleitet. Der Bund ist deshalb dazu aufgerufen, die entsprechenden Grundlagen zu schaffen.

Eine Studie über hospitalisierte COVID-19-Patientinnen und -Patienten des Inselspitals Bern in Zusammenarbeit mit weiteren klinischen Forschungsinstituten kommt zum Schluss, dass die COVID-19-Erkrankung anhaltende Beeinträchtigungen der Sauerstoffaufnahme der Lunge zur Folge haben kann. Studien des Robert Koch-Instituts in Deutschland zeichnen ein ähnliches Bild. Von den Folgen betroffen sind alle Altersgruppen, mit Ausnahme der unter 20-Jährigen.

Auch Schweizer Spitäler und Ambulatorien sind schon heute mit den Langzeitfolgen von COVID-19-Erkrankungen konfrontiert. Einige haben spezielle Long-COVID-Sprechstunden geschaffen, um die Patienten adäquat zu versorgen. Aus diesem Grund ist es zwingend, dass die Schweiz diese Fälle systematisch und wissenschaftlich erfasst und begleitet.

Der Bundesrat wird in seinem Bericht zur Umsetzung des Postulats 21.3014 der SGK-SR «Sicherstellung einer angemessenen Behandlung und Rehabilitation für Menschen mit Long COVID» darlegen, welche Massnahmen erforderlich sind, damit die Behandlung und Therapie solcher Patientinnen sowie die Finanzierung von Behandlungs- und Therapieprogrammen für die Betroffenen sichergestellt werden können.

Für eine solche Begleitung von Long-COVID-Fällen durch den Bund fehlt eine verfassungsrechtliche Grundlage. Die Schaffung von entsprechenden Versorgungsstrukturen liegt in der Kompetenz der Kantone. Die Begleitung soll daher im Rahmen bestehender Gefässe erfolgen. Der Bund unterstützt die Kantone im Bereich des Möglichen.

Epidemiengesetz

Finanzierung von Behandlungskapazitäten: Mit einer Revision des Epidemiengesetzes Klarheit schaffen

Aus dem bisherigen Verlauf der COVID-19-Pandemie und aus deren Bewältigung lassen sich zahlreiche Erkenntnisse gewinnen. Diese sollen für eine Revision des Epidemiengesetzes (EpG) genutzt werden, um Rechtssicherheit für die Finanzierung von Behandlungskapazitäten zu schaffen.

Mitte März 2020 hatte der Bundesrat mit der COVID-19-Verordnung 2 alle Gesundheitseinrichtungen und damit auch die Spitäler und Kliniken dazu verpflichtet, auf nicht dringende medizinische Eingriffe und Therapien zu verzichten. Dies mit dem Ziel, genügend Betten und Personal bei einem plötzlichen Anstieg von COVID-19-Patientinnen und -Patienten zur Verfügung zu haben.

Die vom Bund verordneten Vorhalteleistungen, verbunden mit dem Behandlungsverbot, hatten Mehrkosten sowie Mindererträge bei Akutspitälern, Psychiatrien, Rehakliniken und Ambulatorien von CHF 1.2 Mrd. zur Folge. Der grösste Teil des finanziellen Schadens ist auf die vom Bund nicht bezahlten Vorhalteleistungen während des Lockdowns zurückzuführen. Der Bund hat eine Mitfinanzierung des entstandenen Schadens immer abgelehnt und sieht die Kantone in der Verantwortung.

H+ unterstützt Standesinitiativen
Vier Standesinitiativen der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Schaffhausen und Tessin fordern eine Beteiligung des Bundes an den entstandenen Kosten. H+ begrüsst diese Initiativen und fordert den Bundesrat gemäss der Motion der SGK-NR (21.3963) auf, dem Parlament bis Ende Juni 2023 eine Vorlage zur Revision des Epidemiengesetzes (EpG) zu unterbreiten. Aus Sicht von H+ sollen folgende Themenfelder prioritär evaluiert werden:

  1. Verfügbarkeit, Übermittlung und Verwendung von zuverlässigen und aktuellen Daten als Entscheidungsgrundlagen (Daten über Patienten, Versorgungskapazitäten, Medikamente, Impfstoffe u.a.).
  2. Nutzung fachlicher Kompetenzen der involvierten Akteure (Spitäler, Ärzte, Wissenschaftler, u.a.).
  3. Sicherstellung und adäquate Finanzierung von Behandlungskapazitäten.

Sicherstellung der Finanzierung notwendig
Bezüglich Punkt 3 ist es offensichtlich geworden, dass eine gesetzliche Grundlage für die Entschädigung der vom Bund angeordneten Vorhalteleistungen (Behandlungsverbote) fehlt. Das EpG sieht zwar Entschädigungen vor, jedoch nur für Personen, die aufgrund behördlicher Massnahmen Schäden erleiden (Art. 63 ff. EpG). Eine analoge Anwendung dieser Bestimmung auf betroffene Leistungserbringer des Gesundheitswesens hat der Gesetzgeber jedoch nicht vorgesehen. Ebenso fehlt im Landesversorgungsgesetz (LVG) eine Regelung von Entschädigungen für Spitäler und Kliniken.

Diese Gesetzeslücke hat dazu geführt, dass bis heute keine schweizweit einheitliche, dem Gebot der Rechtsgleichheit genügende Lösung für die Entschädigung der Spitäler gefunden werden konnte. Stattdessen sind die Kantone mit zum Teil sehr unterschiedlichen Lösungen eingesprungen. Dies ist ein unbefriedigender und letztlich unhaltbarer Zustand. Mit einer rasch anzugehenden Revision gilt es, diese Gesetzeslücke baldmöglichst zu schliessen.

Dorit  Djelid

Dorit Djelid

Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation, Stv. Direktorin, Mitglied der Geschäftsleitung

Ambulante Pauschalen

Erstmals liegt ein Arzttarif vor, der sich auf reale Kostendaten stützt

Am 26. Oktober 2021 haben die Partner H+, santésuisse und FMCH in Bern erstmals ihr Tarifwerk mit ambulanten leistungsorientierten Pauschalen präsentiert. Mit diesem kann im ambulanten Spitalbereich eine Mehrheit der Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden, je nach Fachgebiet liegt der Anteil bei 70 Prozent oder höher. Bis Ende Jahr erfolgt die Einreichung des Tarifwerks. Entwickelt wurde es durch die gemeinsame Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa», an der H+, santésuisse und FMCH beteiligt sind.

Die Einführung des flächendeckenden ambulanten Pauschaltarifs ist auf der Zielgeraden. Die solutions tarifaires suisses sa mit den Partnern H+, santésuisse und FMCH hat am 26. Oktober 2021 ihr auf ambulanten Pauschalen beruhendes Tarifwerk den interessierten Branchenorganisationen und den Behörden des Bundes vorgestellt.

Mit einem «Letter of Intent» haben sich sämtliche Tarifpartner im Frühjahr 2021 verpflichtet, dem Bundesrat bis Ende Jahr ein umfassendes Tarifwerk zu unterbreiten. In der Sommersession hat das Parlament ambulante Pauschalen neu im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verankert. So sollen ambulante Pauschalen, wo möglich, den Einzelleistungstarif ersetzen.

Sowohl Einzelleistungstarife als auch auf ambulante Behandlungen bezogene Patientenpauschaltarife müssen je auf einer einzigen gesamtschweizerisch vereinbarten einheitlichen Tarifstruktur beruhen. Vertreter der Spitäler, Ärzteschaft und Krankenversicherer haben in der Folge das neue ambulante Tarifwerk für die pauschalierte Abrechnung von häufig durchgeführten und standardisierbaren Untersuchungen und Behandlungen erarbeitet.

Für die Ärztinnen und Ärzte sowie die Spitäler ist mit ambulanten Pauschalen eine transparente, faire und klar ausweisbare Vergütung garantiert, gleichzeitig werden Fehlanreize des heutigen Einzelleistungstarifs minimiert. Der neue Tarif kann zudem zahlreiche Elemente des veralteten Einzelleistungstarifs TARMED ablösen. Darüber hinaus sieht das Konzept vor, dass mittels jährlicher Lieferungen von standardisierten Routinedaten die medizinische und ökonomische Entwicklung zeitnah in der Tarifstruktur abgebildet werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf https://solutions-tarifaires.ch

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Schritt in die richtige Richtung: WAK-SR streicht nArt. 31b VAG

Im Stichentscheid hat sich die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) in ihrer Oktober-Sitzung für eine Streichung des nArt. 31 VAG ausgesprochen. Das ist aus Sicht von H+ sehr erfreulich und es ist zu hoffen, dass der Ständerat seiner Kommission in diesem Punkt folgt. 

Vergütungsverhandlungen von Mehr- und/oder Zusatzleistungen im stationären Bereich in Einkaufsgemeinschaften zu führen und gemeinsam Vereinbarungen mit Spitälern zu schliessen – das soll nArt. 31b VAG den Krankenversicherern ermöglichen. Diese neue Bestimmung wurde von einer Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) im Rahmen der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vorgeschlagen. Dies weil die Spitäler bei zusatzversicherten Leistungen oftmals über grosse Markt- und damit Verhandlungsmacht verfügen. Mit Einkaufskartellen könnten die Versicherer ihre Verhandlungsmacht gegenüber den Spitälern steigern.

Die WAK-SR hat in ihrer Oktober-Sitzung signalisiert, dass sie den Vorstoss der WAK-NR, den Zusatzversicherungsmarkt dem Wettbewerbsrecht zu entziehen und damit Kartellbildung zu ermöglichen, nicht als zielführend erachtet. Dieser Ansicht sollte gemäss H+ der Ständerat nun folgen. Denn das Credo im geltenden Recht lautet: Absprachen sind entschieden zu verhindern. Dies hatte auch Bundesrat Ueli Maurer in der Sondersession vom Frühling 2021 bereits festgehalten, als der Vorstoss im Nationalrat debattiert wurde.

Es wird allgemein und auch von H+ anerkannt, dass der Zusatzversicherungsmarkt als dysfunktional zu bezeichnen ist. Eine Gesundung dieses Marktes ist jedoch auf keinen Fall mit einer Anwendung von Art. 5 Abs. 2 des Kartellgesetzes (KG, gerechtfertigte Wettbewerbsabreden aus Effizienzgründen) zu erreichen. Die Möglichkeit, einem Monopol mit einem Kartell gegenüberzutreten, ist nur für ganz bestimmte, im Einzelfall zu beurteilende Situationen vorgesehen. Den Anwendungsbereich von Art. 5 Abs. 2 KG zu generalisieren, wie dies mit nArt. 31b VAG beabsichtigt wird, würde die liberale Wirtschaftsordnung im Bereich der privaten Zusatzversicherung auflösen und über einen Preiskrieg zu einer Zerstörung des Zusatzversicherungsmarktes führen. Für eine Gesundung des privaten Versicherungsmarktes im Gesundheitswesen sind vielmehr Transparenz und fairer Wettbewerb vonnöten. Umso dringlicher ist es daher, eine Kartellierung dieses Marktes zu verhindern und nArt. 31b VAG abzulehnen. Versicherungskartelle gehören endgültig der Vergangenheit an.

Wenn sich die Marktakteure im Dialog mit den Behörden über gemeinsam zu definierende Rahmenbedingungen einig werden, kann der Zusatzversicherungsmarkt, welcher eine tragende Säule der Spitäler und Kliniken ist, wieder funktionieren. H+ engagiert sich bereits aktiv und steht im Dialog mit den verschiedenen Stakeholdern.

H+ Spital- und Klinik-Barometer 2021

Gute Noten für die Spitäler und Kliniken in der COVID-19-Krise

Die im Mai 2021 befragten Schweizer Stimmberechtigten erachten die Spitäler und Kliniken als zentrale Akteure bei der Bewältigung der COVID-19-Krise und attestieren ihnen, gute Arbeit zu leisten. Deutlicher als bisher wünschen sie in jeder Region ein Spital. Für Notfälle muss in den Augen der Befragten in unmittelbarer Nähe ein Angebot zur Verfügung stehen, zunehmend auch für wiederkehrende ambulante Behandlungen und Geburten.

Die Spitäler und Kliniken funktionieren in Pandemie-Zeiten gut. So lautet der Tenor im H+ Spital- und Klinik-Barometer 2021, der im Mai 2021 von gfs.bern im Auftrag von H+ durchgeführt worden ist. Für 63 Prozent der insgesamt 1200 befragten Stimmberechtigten funktionieren die Spitäler bei der Bewältigung der Krise eher gut, für weitere 21 Prozent sehr gut. Rund zwei Drittel (68%) geben an, dass sich ihr Eindruck bezüglich der Spitäler und Kliniken durch die Krise positiv verändert hat.

Zentrale Akteure noch vor der Pharmaindustrie
88 Prozent der Befragten halten den Beitrag der Spitäler und Kliniken zur Bewältigung der COVID-19-Krise für sehr wichtig, 12 Prozent für wichtig. Nur die Rollen der Pharmaindustrie (80% sehr wichtig) und der Wissenschaft (71% sehr wichtig) werden als ähnlich wichtig bewertet, gefolgt von den Apotheken, Hausärzten, dem Bundesrat, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Kantonsregierungen. Als weniger wichtig beurteilen die befragten Stimmberechtigten die Leistungsausweise des Schweizer Parlaments, der Wirtschaftsverbände, der Krankenversicherer und der Armee, gefolgt von den Medien, die den letzten Rang belegen.

Lob und Tadel
Als Stärken der Spitäler und Kliniken, die durch die Krise zum Vorschein getreten sind, loben die befragten Stimmberechtigten die funktionierende Infrastruktur und Organisation, die hohe Kompetenz und Professionalität, die Einsatzbereitschaft des Personals sowie die hohe Qualität. Als Schwächen stufen sie die Knappheit von medizinischer und technischer (Schutz-)Ausrüstung und den Mangel an Personal sowie Betten ein.

In jeder Region ein Spital und stärkerer Wunsch nach zentralisierter Spitzenmedizin
Die Mehrheit wünscht sich auch 2021 in jeder Region ein Spital oder eine Klinik. Der Wunsch nach einer Zentralisierung der Spitzenmedizin hat sich aber ebenfalls verstärkt. Ein Angebot in ihrer Nähe wünschen die Befragten auf jeden Fall bei Notfällen und vermehrt auch für mehrmals wöchentlich wiederkehrende ambulante Behandlungen sowie Geburten. Bei mehrwöchigen stationären Behandlungen, für eine Rehabilitation oder in der Psychiatrie, sowie bei einmaligen chirurgischen, vor allem spezialisierten Eingriffen, akzeptieren sie auch weitere Anfahrtswege. Grundsätzlich gilt auch 2021: Die Schweizer Stimmberechtigten wünschen zwar mehrheitlich in jeder Region ein Spital oder eine Klinik, aber nicht zwingend mit einem Vollangebot.

Den vollständigen H+ Spital- und Klinik-Barometer 2021 mit weiteren Ergebnissen u.a. zur Vergütung medizinischer Leistungen und Verteilung finanzieller Mittel finden Sie unter: www.klinik-barometer.ch.

Martina  Greiter

Martina Greiter

Redaktorin Competence deutsche Schweiz, Fachverantwortliche Kommunikation