H+ Bundeshaus 2/2023

Editorial

von Regine Sauter
TARPSY und ST Reha

Preisüberwacher berechnet unnütze Benchmarks

von Christoph Schöni
Transplantationsgesetz

Mit Umsicht revidieren

von

Editorial

Fast alle Spitäler und Kliniken haben 2022 mehr Patientinnen und Patienten behandelt als im Jahr zuvor. Trotzdem können viele Institutionen ihre Kosten nicht decken. Tarifstruktur und Finanzierungsmechanismen müssen neugestaltet werden.

Das Finanzierungssystem des Gesundheitswesens und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind heute so konzipiert, dass eine wettbewerbsorientierte Spitalversorgung möglich ist: Die Spitäler werden über einen Basispreis (Baserate) entschädigt, der sich an einem Benchmark orientiert. Dieser Benchmark soll so gesetzt sein, dass jene Spitäler, welche die Leistungen in notwendiger Qualität, effizient und günstig erbringen, kostendeckend operieren können. Grundlage sind schweizweite Betriebsvergleiche zwischen Spitälern. Voraussetzung für ein funktionierendes System ist jedoch, dass der Benchmark sachgerecht gesetzt wird und die daraus abgeleiteten Tarife für effizient geführte Betriebe tatsächlich kostendeckend sind. Heute zeigt sich allerdings, dass der (politisch) festgesetzte Benchmark es nur einem kleinen Teil der Spitäler erlaubt, ihre Kosten effektiv zu decken.

Weiterer Handlungsbedarf besteht in der Art, wie ambulante und stationäre Spitalleistungen finanziert werden. Heute zeigen sich in beiden Bereichen Unterdeckungen, im ambulanten Bereich ist diese mit rund 30 Prozent erheblich. Auch die Versicherungen haben kein Interesse daran, ihre Versicherten zu vermehrten ambulanten Eingriffen zu bewegen, da sie in diesem Fall die vollen Kosten tragen. Es bestehen dadurch volkswirtschaftlich unerwünschte Anreize, Eingriffe eher stationär durchzuführen. Eine einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, wie sie derzeit im Parlament diskutiert wird, könnte in dieser Sache endlich Abhilfe schaffen.

Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Gefordert sind Politik, Versicherer, Kantone und Leistungserbringer gemeinsam. Von Seiten H+ besteht ein grosses Interesse und der Wille daran, einen Beitrag zu leisten, um gemeinsam Lösungen zu finden.

Regine  Sauter

Regine Sauter

Präsidentin, Nationalrätin

Spitäler brauchen eine adäquate Finanzierung

Für die Gesundheitsversorgung von morgen brauchen die Spitäler und Kliniken sachgerechte Tarife. Deren prospektive Anpassung an die Teuerung ist ein erster Schritt, um auch in Zukunft die Patientinnen und Patienten zeitnah und qualitativ hochstehend versorgen zu können.

Die Spitäler und Kliniken haben schwierige Jahre hinter sich. Bereits vor der COVID-19-Krise hat die Unterfinanzierung zugenommen. So können im ambulanten Bereich die Spitäler und Kliniken rund 30 Prozent ihrer Kosten nicht decken und im stationären Bereich besteht eine Unterdeckung von rund 10 Prozent. Die Inflation und der Fachkräftemangel verschlechtern zusätzlich die finanzielle Lage. Die Gründe der Unterfinanzierung sind die zu tiefen Tarife, der fehlende Willen, die Tarife prospektiv an die Inflation anzupassen sowie die verstärkte Nachfrage der Bevölkerung nach medizinischen Leistungen.

Mit der Umsetzung der Pflegeinitiative steht ein grosses Projekt vor der Tür, mit der es die Branche einerseits schaffen will, mehr Fachkräfte auszubilden. Andererseits geht es vor allem darum, die ausgebildeten Pflegefachleute langfristig im Beruf zu halten. Dafür sollen laut Initiative in erster Linie die Arbeitsbedingungen und die Planbarkeit der Arbeitseinsätze verbessert werden. Doch die Direktorinnen und Direktoren der Spitäler und Kliniken warten nicht darauf, dass das Parlament und die Behörden Lösungen vorgeben. Schon heute probieren sie neue Arbeitsmodelle aus, wie beispielsweise das GZO Spital Wetzikon (siehe Artikel «Gleicher Lohn bei weniger Arbeit im Pflegebereich: eine Illusion?»). Es zeigt sich, dass die Spitäler solche Modelle, die wohlgemerkt zu einer höheren Arbeitszufriedenheit führen, langfristig nur mit ausreichenden finanziellen Mitteln umsetzen können. 

Spitäler und Kliniken brauchen also eine adäquate und vor allem sachgerechte Finanzierung, um auch in Zukunft die medizinische Grund- und Spezialversorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen zu können. Die Erhöhung der Tarife um fünf Prozent sowie in Zukunft die prospektive Anpassung der Tarife an die Teuerung, wären ein guter Anfang.

Digitalisierung

Rahmenbedingungen verbessern und Nutzen für Leistungserbringer schaffen

Das Potenzial der Digitalisierung ist gross und essenziell, um die Herausforderungen im Gesundheitswesen zu bewältigen. So würde die Integration des E-Rezepts die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers (EPD) fördern. Ferner würde die Stärkung der Nutzenorientierung für die Leistungserbringer sowie der digitalen Kompetenzen von Gesundheitsfachpersonen zu verbesserter Zusammenarbeit führen. Wichtig für H+ ist, dass alle Massnahmen integriert betrachtet werden.

In die Digitalisierung des Gesundheitswesens setzt die Politik grosse Hoffnungen. Das Parlament berät verschiedene Vorstösse zum Thema: insbesondere die Motionen von Andri Silberschmidt zur Stärkung der digitalen Kompetenzen von Gesundheitsfachpersonen (22.3163 n) und von H+ Präsidentin Regine Sauter zur Einführung eines E-Rezepts (20.3770 n), die der Ständerat beraten wird.

H+ unterstützt im Grundsatz die Bestrebungen des Parlaments, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern, weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass es mit der Annahme und Umsetzung von Motionen nicht getan sein wird. Ebenso wichtig ist es, dass Bund und Kantone zeitgleich die digitalen und finanziellen Rahmenbedingungen substanziell verbessern. Im Zentrum sollten die Nutzenoptimierung und administrative Entlastung der Leistungserbringer stehen. Nur so kann die Digitalisierung ihre volle Wirkung entfalten und einen Mehrwert für das Gesundheitswesen bringen.

Digitale Instrumente gewinnen in der Prävention, Diagnose, Therapie und Nachsorge von Krankheiten an Bedeutung. Mit der wachsenden Zahl chronisch kranker Patientinnen und Patienten wird zudem die interprofessionelle Zusammenarbeit immer wichtiger. Die digitalen Kompetenzen der Gesundheitsberufe zu stärken, ist daher unverzichtbar. H+ begrüsst deshalb die Annahme der Motion Silberschmidt. Diese beauftragt den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen dahingehend anzupassen, dass den Gesundheitsfachpersonen in der Aus-, Weiter- und Fortbildung die Kompetenzen im Bereich der digitalen Transformation gelehrt werden, die in der Berufspraxis erforderlich sind.

E-Rezept bietet klaren Nutzen für das EPD
Das digitale E-Rezept weist verschiedene Vorteile auf. Die hohen Anforderungen an die Datensicherheit und die Identifikation/Authentifikation der Leistungserbringer und der Patientinnen und Patienten verhindern Rezeptfälschungen und nicht erlaubte Mehrfacheinlösungen. Durch die erleichterte Lesbarkeit des E-Rezepts vermindert sich zudem das Risiko von Fehlmedikationen und damit verbundenen Folgekosten, während sich die Patientensicherheit erhöht. Zudem bietet das E-Rezept als Bestandteil eines langfristig zu verfolgenden E-Medikationsplans die Möglichkeit, den Netzwerknutzen des EPDs zwischen den Leistungserbringern zu heben.

Eine rasche Integration des E-Rezepts in das EPD würde somit einen für Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer klar erkennbaren Nutzen bringen und die Verbreitung des EPD fördern. In dieser Hinsicht ist die Motion Sauter als wichtige Ergänzung zu den laufenden Aktivitäten des Bundes zu betrachten, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern. Weiter setzt die Motion ein klares Signal, in welche Richtung die geplanten Revisionen des EPDG gehen sollen: das EPD soll sich konsequent auf den Nutzen für die anwendenden Fachkräfte und Gesundheitsinstitutionen ausrichten.

Kristian  Schneider

Kristian Schneider

Vizepräsident, CEO Spitalzentrum Biel

Gendermedizin

Schluss mit Frauen als Ausnahme in der Medizin

Der Bundesrat soll beauftragt werden, die Forschung in der Gendermedizin, vor allem bezogen auf Frauen, zu fördern. H+ empfiehlt, die entsprechende Motion anzunehmen.

Bedingt durch die biologischen Unterschiede, weisen gewisse Krankheiten bei Frauen und Männern unterschiedliche Symptome auf. Ferner gibt es Krankheiten, welche ausschliesslich Frauen betreffen (z.B. Endometriose oder Lipödeme). Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-NR) will deshalb mit ihrer Motion 22.3868 den Bundesrat dazu verpflichten, folgende Massnahmen zu treffen:

  • Lancierung eines nationalen Forschungsprogramms zur Gendermedizin
  • Berücksichtigung des Kriteriums Geschlecht als Voraussetzung, um Gelder beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) zu erhalten
  • Veranlassung einer markanten Erhöhung an Forschungen über Beschwerden und Krankheiten, die speziell oder vor allem Frauen betreffen

Die Zellengrundlagenforschung bezieht nur rund fünf Prozent weibliche Zellen mit ein. Folglich werden geschlechterabhängige Unterschiede in den Forschungsresultaten nicht festgestellt. In klinischen Arzneimittelprüfungen werden Frauen erst seit wenigen Jahren einbezogen. Vorgängig wurden Medikamente nur an männlichen Versuchspersonen studiert.

Daraus resultiert heute eine unterschiedliche Wirkung von Arzneimitteln bei Frauen und Männern. Frauen tragen denn auch ein deutlich erhöhtes Risiko, schädliche Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu erleiden. Auch bei Alzheimer, Krebs, Schlaganfällen, Depressionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen besteht ein erhöhtes Risiko für Fehlversorgung von Frauen.

Für beide Geschlechter sollte die Gesundheitsversorgung in der Schweiz in gleicher Qualität gewährleistet sein. Das bedingt, dass auch die Forschung entsprechend ausgerichtet wird. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, den genannten Aspekten bei der Erforschung von Krankheiten Rechnung zu tragen.

Nadine  Akikol

Nadine Akikol

Fachverantwortliche Gesundheitspolitik und Gesundheitsrecht

Neue Arbeitsmodelle

Gleicher Lohn bei weniger Arbeit im Pflegebereich: eine Illusion?

Aktuell werden Arbeitszeitmodelle mit kürzeren Arbeitszeiten bei gleichem Lohn breit diskutiert. Das Beispiel GZO Spital Wetzikon zeigt jedoch, dass ein solches Modell im Pflegebereich mit der aktuellen Tarifsituation langfristig nicht finanzierbar ist.

In der Sommersession berät der Ständerat als Erstrat die Motion 23.3226 aus der Sozialdemokratischen Fraktion, welche Massnahmen fordert, um mittelfristig allgemein die Arbeitszeit zu verkürzen. Für tiefe und mittlere Löhne soll dabei ein voller Lohnausgleich angestrebt werden. Auch mit der Umsetzung der Pflegeinitiative – der zweiten Etappe mit den Verbesserungen der Arbeitsbedingungen – stehen neue Arbeitsmodelle im Zentrum.

Weniger Arbeit bei gleichem Lohn
Das GZO Spital Wetzikon hat im Sommer 2022 für seine Pflegenden im Dreischichtsystem die Arbeitszeiten bei gleichem Lohn um zehn Prozent verkürzt. Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt nun 37,8 Stunden bei einem 100-Prozent-Pensum. Die Schichten sind dabei gleich lang wie bei einer 42-Stundenwoche, die betreffenden Pflegenden haben jedoch mehr Ruhezeiten und Freitage.

Nach einem knappen Jahr zeigen sich positive Effekte. Die Pflegenden im Schichtbetrieb sind entlastet worden und die Stellen konnten anstatt mit teuren und weniger eingearbeiteten Temporärarbeitenden wieder öfter mit Festangestellten besetzt werden. Auch kann das Spital wieder vermehrt Personen dazu motivieren, 90 anstatt 80 Prozent zu arbeiten. Krankheitsfälle und Kündigungen haben abgenommen und die Mitarbeitendenzufriedenheit zugenommen. Die Universität Bern begleitet die Massnahmen wissenschaftlich.

Das grosse Aber
«Das relative teure Modell ist eine Sofortmassnahme zur Umsetzung der Pflegeinitiative. Viele Betriebe sind ähnlich kreativ geworden. Dies hat aber meines Erachtens den Nachteil, dass die eigentlichen Verantwortlichen in der Bundespolitik, wichtige Weichenstellungen tendenziell auf die lange Bank schieben», sagt Matthias P. Spielmann, CEO des GZO Spital Wetzikon. «Mit den Tarifstrukturen und der Unterfinanzierung im ambulanten und stationären Bereich von 30 bzw. 10 Prozent, die wir aktuell im Spitalwesen schweizweit haben, ist ein solches Arbeitszeitmodell langfristig nicht finanzierbar. Unser Modell ist bis Dezember 2023 befristet. Dann werden wir dessen Verlängerung wohlwollend prüfen und erwarten, dass bald bessere politische Lösungen folgen werden», fügt Spielmann an.

Martina  Greiter

Martina Greiter

Redaktorin Competence deutsche Schweiz, Fachverantwortliche Spital- und Klinik-Barometer

TARPSY und ST Reha

Preisüberwacher berechnet unnütze Benchmarks

Gemäss H+ erlauben weder TARPSY für die stationäre Psychiatrie noch ST Reha für die stationäre Rehabilitation ein Benchmarking analog SwissDRG wie dies der Preisüberwacher vorgenommen hat.

H+ betont im Zusammenhang mit zwei aktuellen Mitteilungen des Preisüberwachers, dass derzeit weder TARPSY für die stationäre Psychiatrie noch ST Reha für die stationäre Rehabilitation ein Benchmarking analog SwissDRG erlauben. Beide Tarifstrukturen sind zu wenig gut differenziert dafür, denn ST Reha wurde erst 2022 eingeführt und TARPSY 2018. Bevor ein Benchmarking möglich ist, müssen die beiden Tarifstrukturen erst anhand der Kosten- und Leistungsdaten der Leistungserbringer verfeinert werden. Preisdifferenzierungen sind in beiden Strukturen zwingend und müssen sich an den Kosten der einzelnen Leistungserbringer orientieren. Benchmarkwerte gemäss Vorstellungen des Preisüberwachers würden die Psychiatrien und die Rehakliniken innert kurzer Zeit in den Konkurs treiben.

H+ fordert wissenschaftlich anerkanntes Benchmarking
Die Berechnungen des Preisüberwachers sind H+ nicht offengelegt worden und darum kann der Verband diese auch nicht überprüfen. H+ fordert, dass in Zukunft wissenschaftlich anerkannte Benchmarking-Verfahren zur Anwendung kommen, welche exogene, von den Spitälern nicht beeinflussbare Faktoren berücksichtigen.

Undifferenzierte Kahlschläge in der schweizerischen Spitallandschaft infolge von unfairen und gesetzeswidrigen Benchmarks, unterfinanzierten Tarifen und nicht an die Teuerung angepassten Preisen müssen aufhören, ansonsten wird die Versorgungssicherheit unweigerlich Schaden nehmen.

Christoph  Schöni

Christoph Schöni

Leiter Geschäftsbereich Tarife, Mitglied der Geschäftsleitung

Transplantationsgesetz

Mit Umsicht revidieren

Die Teilrevision des Transplantationsgesetzes ist grundsätzlich zu begrüssen. Gewisse Anforderungen in der Revision sind jedoch problematisch und eine wichtige Datenbank ist nur unzureichend einbezogen.

H+ befürwortet die Teilrevision des Transplantationsgesetzes TxG (23.023) und insbesondere die Ausnahmeregelung für die Anwendung von spitalintern hergestellten Transplantatprodukten (Hospital Exemption). Die Ausnahmeregelung gilt jedoch nur, wenn kein entsprechendes zugelassenes, alternativ anwendbares und gleichwertiges Produkt verfügbar ist. In der Praxis ist es aber schwierig, die Gleichwertigkeit eines solchen Produktes zu beurteilen. Daher sollte auch bei gleichwertigen Transplantatprodukten die Ausnahmeregelung angewendet werden können.

Die zusätzlich eingefügte Anforderung einer positiven Nutzen-Risiko-Beurteilung beurteilt H+ als problematisch. Die Abwägung von Nutzen und Risiko bei Therapieentscheiden ist Teil der Sorgfaltspflicht der Behandelnden und gehört zum Kodex der Ärzteschaft. Eine formalisierte Nutzen-Risiko-Beurteilung und deren Überprüfung für jeden Einzelfall ist somit unnötig. Vielmehr behindert sie den raschen Zugang zu lebenswichtigen Therapien.

Swiss Transplant Cohort Study STCS berücksichtigen
Die Vorlage klärt weiter die Aufgaben betreffend die notwendigen Erhebungen rund um eine Transplantation, bezieht dabei jedoch die Swiss Transplant Cohort Study STCS nicht ausreichend ein. Die STCS wird von den Spitälern und Kliniken getragen und erfüllt die im Gesetz vorgegebene Dokumentationspflicht der Transplantationszentren. Es ist unverständlich, dass eine Interaktion dieser wichtigen Datenbank mit den bundeseigenen Erhebungen wie dem Swiss Organ Allocation System (SOAS) in der Vorlage nicht vorgesehen ist. So ist z.B. eine Datenbekanntgabe zwischen SOAS und STCS essenziell, um die Qualität der Transplantationen nachzuverfolgen und das Organzuteilungssystem SOAS zu evaluieren und zu verbessern.

Dasselbe gilt für das vorgesehene, von den Spitälern befürwortete, Vigilanzsystem. Auch dort können durch den Einbezug der STCS unnötige Doppelspurigkeiten vermieden werden. Die STCS dokumentiert klinisch relevante Ereignisse, die während oder nach einer Organtransplantation eintreten und erlaubt, unerwünschte Ereignisse zu dokumentieren. Ein Teil der Aufgabe des Vigilanzsystems kann also an die STCS übertragen werden, wozu im TxG eine entsprechende Delegationsnorm sowie Finanzierungsmechanismen notwendig sind.

Agnes Nienhaus
Geschäftsführerin Universitäre Medizin Schweiz