Editorial

Die Spital- und Klinikbranche steht vor besonders grossen gesundheitspolitischen Herausforderungen. In den kommenden Jahren, aber auch bereits in der Frühjahrssession 2021 des Bundesparlaments, werden in zentralen gesundheitspolitischen Geschäften die Weichen für die Gesundheitsversorgung der Zukunft gestellt. Beispielsweise zu Pauschalen im ambulanten Bereich im Massnahmenpaket des Bundes zur Kostendämpfung.

In der Wintersession 2020 wurde zu den ambulanten Pauschalen hart debattiert, ohne eine wahre Lösung zur Blockadesituation in der Tarifpolitik zu finden. Wir alle haben ein Interesse daran, auch in Zukunft ein stabiles und leistungsfähiges Gesundheitssystem zu haben. Ambulante Pauschalen können einen grossen Beitrag dazu leisten. Sie erhöhen die Transparenz, steigern die Qualität und wirken kostendämpfend. Zugleich leisten sie einen substanziellen Beitrag zum Tariffrieden.

Um das Gesundheitssystem zu stärken, müssen wir uns aufeinander zubewegen, Brücken schlagen und gemeinsame Lösungen entwickeln. Grabenkämpfe bringen uns nicht weiter, sondern verhindern eine positive Entwicklung. In diesem Sinne: Der Schlüssel des Erfolgs liegt in der Zusammenarbeit und Kompromissfindung.

Tariffrieden in greifbare Nähe gerückt

Nach dem Nationalrat hat auch die Gesundheitskommission des Ständerats ein deutliches Zeichen für den Tariffrieden und eine wirkungsvolle Kostendämpfung gesetzt.

Ambulante Pauschalen sollen wie der Einzelleistungstarif auf einer eigenen, gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur beruhen. Das hat die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-SR) Ende Januar 2021 entschieden. Damit schliesst sie sich dem Nationalrat an und gibt den ambulanten Pauschalen das notwendige Gewicht in der künftigen nationalen Tariforganisation. In dieser werden die Tarifpartner die ambulanten Pauschalen und den Einzelleistungstarif unter einem Dach auf der Basis der gleichen, transparent erhobenen, reellen Kosten- und Leistungsdaten entwickeln und pflegen. So wie es das KVG verlangt. Auf diese Weise entstehen keine Fehlanreize zwischen beiden Tarifen.

Wenn sich auch der Ständerat in der Frühjahrsession dieser Lösung anschliesst, werden die jahrelangen Tarifblockaden und die fortlaufende Zersplitterung der Tariflandschaft ein lang ersehntes Ende finden. Eine wichtige Voraussetzung für diese erfreuliche Perspektive ist eine gutschweizerische Kompromissbereitschaft aller beteiligter Tarifpartner. Ihnen wird die grosse Verantwortung obliegen, die vom Gesetzgeber geschaffenen Rahmenbedingungen nach bestem Wissen und Gewissen zu nutzen, um zukunftsfähige und kostendämpfende Lösungen zu schaffen.

H+ wird sich im Verbund mit allen Tarifpartnern nach Kräften für ambulante Pauschalen einsetzen.

EFAS

Der lange Weg zu EFAS

Die Einführung einer einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) ist überfällig. Trotzdem erweist sich der Weg dorthin als beschwerlich. Ist das Ziel in Sichtweite?

Die heute geltenden, unterschiedlichen Finanzierungsregimes im ambulanten und stationären Bereich führen zu Fehlanreizen, die eine effiziente und effektive medizinische Versorgung erschweren oder sogar verhindern.

Beispielsweise bestehen Fehlanreize bei der Wahl des Behandlungsortes. Ob eine Patientin, ein Patient ambulant oder stationär behandelt wird, sollte ausschliesslich vom medizinischen Zustand und von sozialen Faktoren abhängen, aber nicht von finanziellen Überlegungen. Dass die Schweiz relativ weit von dieser Idealsituation entfernt ist, zeigen internationale Vergleiche. So werden in der Schweiz nur gerade 17 Prozent der chirurgischen Eingriffe im spitalambulanten Bereich durchgeführt. Dieser Anteil beträgt in den Niederlanden 51 Prozent und in den USA 62 Prozent.

Mit einer einheitlichen Finanzierung des ambulanten und stationären Sektors (EFAS) würden beide Kostenträger, d.h. Krankenversicherer und Kantone, ein Interesse daran haben, dass über alle Sektoren der Versorgung hinweg qualitativ hochstehende Leistungen zu einem kostendeckenden Tarif erbracht werden. Anreize für sektorielle Über- und Untertarifierungen würden hingegen wegfallen.

Zuerst den medizinischen Bereich angehen
So klar die Notwendigkeit von EFAS als längst fällige Systemkorrektur erkannt ist, so langwierig erweist sich der gesetzgeberische Prozess. Zehn Jahre nach Eingabe der parlamentarischen Initiative 09.528 nahm der Nationalrat 2019 die entsprechende Gesetzesvorlage an. Nun ist der Ständerat am Ball. Der im Auftrag der SGK-SR vom Bundesrat verfasste Bericht über die Integration der Pflege in EFAS kommt zum Schluss, dass der Einbezug von Pflegeleistungen «herausfordernd, aber machbar und angesichts der erhofften Vorteile anzustreben ist».

H+ kann sich dem Fazit des Berichtes anschliessen und hält eine Integration der Pflegeleistungen in eine einheitliche Finanzierung grundsätzlich für sinnvoll. Eine sofortige Einführung würde aber die EFAS-Vorlage überlasten, wenn nicht sogar verunmöglichen. Aus Sicht von H+ wäre dies nicht akzeptabel. Die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen im medizinischen Bereich ist prioritär anzugehen. Die Integration der Pflege in eine einheitliche Finanzierung ist in einem zweiten Schritt anzustreben.

Pflegeinitiative

Indirekter Gegenvorschlag: Kompromisslösung dringend gesucht

Das Engagement der Pflegefachpersonen im COVID-19-Jahr 2020 wurde allseits gewürdigt. Werden nun auch ihre Kompetenzen die verdiente Anerkennung erhalten?

Das Parlament behandelte die Volksinitiative für eine starke Pflege und den indirekten Gegenvorschlag hauptsächlich im COVID-19-Jahr 2020. Die Pflegeinitiative ist der zum Ausdruck gebrachte Wille zur Anerkennung der Pflege als vollwertige Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Der Weg zu dieser Anerkennung erweist sich jedoch als beschwerlich. Der Bundesrat positionierte sich als entschiedener Gegner der Initiative.

Der indirekte Gegenvorschlag kam aus dem Parlament in Form einer parlamentarischen Initiative. Das in der Volksinitiative und dem indirekten Gegenvorschlag vorgeschlagene Recht der Pflegefachpersonen, bestimmte Pflegeleistungen direkt mit den Krankenkassen abzurechnen, bekämpfte der sozialdemokratische Bundesrat Alain Berset heftig. Er warnte vor der Gefahr, dass eines Tages 100’000 Pflegefachpersonen selbstständig abrechnen würden, was einen nie dagewesenen Kostenanstieg auslösen würde.

Warum Alain Berset den Vorschlag ablehnte, dass die selbstständigen Pflegefachpersonen eine Vereinbarung mit den Krankenkassen abschliessen sollten, um gerade eine solche Kostensteigerung zu vermeiden, bleibt sein Geheimnis.

H+ würde es bedauern, wenn der unterstützungswürdige indirekte Gegenvorschlag an der ideologisch hochstilisierten Frage dieser Vereinbarungen scheitern würde. Immerhin enthält der indirekte Gegenvorschlag eine Ausbildungsoffensive im Umfang von 469 Millionen Franken. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Pflegeberufs.

Organspende-Initiative

Noch einmal über die Bücher gehen

Die Beratung zur Organspende-Initiative steht im Nationalrat vor der Tür. H+ empfiehlt, die Diskussion zu ethischen und rechtlichen Aspekten zu vertiefen. Eine ethisch akzeptable Lösung, welche die in der Schweiz sehr tiefe Organspenderate erhöht, ist dringend nötig.

In der Vernehmlassung stiess der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» (20.090) auf breite Zustimmung. Viel Beachtung erhielt aber auch eine Erklärungslösung, die von der Nationalen Ethikkommission (NEK)  eingebracht wurde. Die Menschen in der Schweiz sollen demnach regelmässig aufgefordert werden, sich mit dem Thema Organspende zu befassen und ihren Willen zu äussern.

Die Initiative und den Gegenvorschlag lehnt die NEK ab, weil sie für verstorbene Personen im Vergleich zur heutigen Zustimmungsregelung einen geringeren Schutz ihres körperbezogenen Selbstbestimmungsrechts bringen würden. Die Widerspruchsregelung beinhaltet, dass eine Organspende erfolgen soll, wenn sich die Person zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat. Die NEK argumentiert, dass dadurch die Zustimmung zu einer Organspende zur sozialen Norm würde. Personen, die eine Organspende ablehnen wollen, würden sich in einer schwierigen Situation wiederfinden.

Gemäss dem Juristen Prof. Christoph A. Zenger, Universität Bern, geht auch die von der NEK propagierte Erklärungslösung zu weit. Diese wolle jede Person dazu zwingen, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. Die Idee dafür stammt aus Deutschland. Ein dortiger Gesetzesentwurf verlangt, dass man jedes Mal, wenn man bestimmte Amts- oder Dienstleistungsstellen aufsucht, zur Erklärung aufgefordert wird, ob man Organe spenden will. Es ist gemäss Zenger unbestritten, dass auch auf diese Weise sich viele einer Entscheidung entziehen würden, so dass nicht mehr Organe gespendet würden als beim Status Quo.

H+ begrüsst den Entscheid der Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-NR), die Bundesverwaltung zu beauftragen, insgesamt noch einmal über die Bücher zu gehen und auch die von der NEK propagierte Erklärungslösung vertieft zu prüfen. Es braucht auf jeden Fall eine Lösung, welche die im europäischen Vergleich sehr tiefe Organspenderate der Schweiz deutlich erhöht.

Martina  Greiter

Martina Greiter

Redaktorin Competence deutsche Schweiz, Fachverantwortliche Spital- und Klinik-Barometer

KVV-Änderung

Benchmark für Spitäler: faire Lösung in Erarbeitung

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Benchmark für die Spitäler würde die Versorgungssicherheit gefährden. Im Dialog mit der Verwaltung soll nun eine faire Lösung erarbeitet werden.

Es ist unbestritten, dass der Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) bezüglich Spitalplanung und Tarifermittlung an die Rechtsprechung und die Planungspraxis der Kantone angepasst werden muss. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung der Krankenversicherungsverordnung (KVV) sieht vor, dass derjenige Leistungserbringer den Benchmark bildet, dessen Fallkosten dem 25. Perzentil der Fallkosten aller erfasster Leistungserbringer entsprechen. Damit würden alle Einrichtungen, vom Geburtshaus bis zum Universitätsspital, mit dem gleichen Massstab verglichen. Von dieser Massnahme wären in erster Linie diejenigen Spitäler am härtesten betroffen, welche die Hauptlast der medizinischen Versorgung zu tragen haben.

H+ lehnte diesen Änderungsvorschlag der KVV entschieden ab, erklärte sich aber bereit, an der Erarbeitung von alternativen Lösungen mitzuwirken. Nun hat die Bundesverwaltung entschieden, den umstrittenen Vorschlag im Gespräch mit den Betroffenen zu überarbeiten. H+ nimmt diesen Entscheid mit Befriedigung zur Kenntnis. Erste Gespräche mit der Verwaltung über alternative Benchmark-Modelle haben bereits stattgefunden. H+ ist überzeugt, dass eine faire Lösung, welche Gleiches mit Gleichem vergleicht, gefunden werden kann und auch muss.