Start der nationalen Informationskampagne «Das EPD wirkt.»

Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) besteht in der Schweiz zum ersten Mal eine einheitliche digitale Sammlung für behandlungsrelevante Gesundheitsinformationen. Der Bund lanciert dazu eine Partnerkampagne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gemeinsam mit den Kantonen, welche am 30. Juni 2023 startet.

Die schweizweite Möglichkeit für den einheitlichen digitalen Informationsaustausch zwischen Patient:innen und den behandelnden Gesundheitsfachpersonen ist die Basis für die Zukunft eines sicheren, qualitativ hochstehenden und effizienten Schweizer Gesundheitssystems.

Das EPD bietet viele Vorteile:

  • Mit dem EPD haben Gesundheitsfachpersonen einen einfachen Zugriff auf aktuelle und behandlungsrelevante Dokumente von Patient:innen. Unnötige oder doppelte Behandlungen können so vermieden werden, die Sicherheit für eine korrekte Diagnose und eine adäquate Therapie wird erhöht.
  • Der Zugriff ohne Umwege auf relevante Informationen von Patient:innen kann zum Beispiel eine telefonische Rückfrage oder das Anfordern von Dokumenten bei anderen Gesundheitsfachpersonen ersetzen. Damit wird die interprofessionelle Zusammenarbeit effizienter.
  • Das EPD erlaubt Ihren Mitarbeitenden in Ausnahmesituationen den Zugriff auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Patientin oder des Patienten. So erhalten sie in einem medizinischen Notfall Informationen zu Allergien, Medikation oder bekannten Krankheiten.
  • Mit der Einführung des Impfausweises oder des Medikationsplans und weiteren strukturierten Daten wird das Verwalten des EPD noch effizienter werden.
  • Die Patient:innen können sich aktiver in den Behandlungsprozess einbringen. Sie haben damit die Möglichkeit, ihre Compliance zu verbessern. Längerfristig nützt das dem gesamten Gesundheitssystem.

Bundeskampagne «Das EPD wirkt.»
Der Bund lanciert zum EPD eine Partnerkampagne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Kantone, welche am 30. Juni 2023 startet. In der ersten Phase ab dem 30. Juni 2023 werden die Gesundheitsfachpersonen angesprochen, bevor voraussichtlich Anfang des Jahres 2024 die Information der breiten Bevölkerung startet. H+ Die Spitäler der Schweiz unterstützt die EPD-Kampagne und das Anliegen des Bundes. Helfen auch Sie mit und verbreiten Sie die Botschaften und Informationen über Ihre Kanäle und in Ihren Institutionen.

Werden Sie Teil der Kampagne
Ein möglichst umfassender und flächendeckender Einsatz des EPD mit möglichst wenig Lücken ist wichtig. Das EPD wird sich ständig weiterentwickeln. Sie finden alle Informationen dazu auf der Website zum Patientendossier. Auch Sie können Teil der Kampagne sein und Informationsmaterial für Ihre Mitarbeitenden oder Ihre Patient:innen bestellen.

Gemeinsam sorgen wir für eine bessere Information rund um das elektronische Patientendossier und tragen dazu bei, dass sich das EPD in der Schweiz immer mehr verbreitet und besser genutzt wird. Denn je mehr mitmachen und jederzeit Zugriff auf die gleichen Informationen haben, desto besser und effizienter wird der Informationsfluss in einer Behandlung.

Pflicht für Einrichtungen mit stationären Behandlungen
Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken und Pflegeheime sowie Geburtshäuser und ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen sind verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen.