BAG: Testung auf Affenpocken
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert die Leistungserbringer mit einem Schreiben über die Testung auf Affenpocken und die Übernahme der Kosten.
Das Bundesamt für Gesundheit hält in seinem Schreiben fest, dass es derzeit keine Position in der Analyseliste (Anhang 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV) gibt, über welche die Spitäler und Kliniken die molekularbiologische Analyse des Affenpockenvirus zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen können.
Übernahme der Kosten durch Bund und Kantone
Der Bund übernimmt die Kosten der Analyse auf Affenpocken, sofern der Test im nationalen Referenzlaboratorium NAVI/CRIVE im Rahmen des bestehenden Vertrages zwischen dem BAG und dem Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG) durchgeführt wird (nach Artikel 17, EpG, SR 818.101)
Der Kanton übernimmt die Kosten der Tests auf Affenpocken gemäss Artikel 71 des Epidemiengesetzes (EpG, SR 818.101), sofern der kantonsärztliche Dienst die Analysen gestützt auf Artikel 36 EpG angeordnet hat.