Medizinalkosten von Personen aus der Ukraine: Informationen für Leistungserbringer

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) informiert die Leistungserbringer über die Rechnungsstellung von medizinischen Leistungen bei Personen aus der Ukraine.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat eine Übersicht bezüglich der finanziellen Zuständigkeit und der Abläufe bei Medizinalkosten von Personen aus der Ukraine verschickt (siehe auch Special eFlash vom 31. März 2022). Das SEM bittet darum, nur medizinische Rechnungen für Personen zuzustellen, die noch keinem Kanton zugewiesen wurden. Diese Personen müssen eine Bestätigung über die Einreichung ihres Gesuchs vorweisen, sofern sie sich nicht in einem Bundesasylzentrum aufhalten.

Leistungserbringer müssen Rechnungen für Personen, die bereits einem Kanton zugewiesen wurden und in der Regel den Status S erhalten haben, direkt an die zuständige kantonale Behörde/Gemeinde bzw. Krankenversicherung zustellen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter «Dokumente».