Ambulant vor Stationär – Information des BAG zur Harmonisierung und Erweiterung der Liste in Anhang 1a KLV
Das Bundesamt für Gesundheit hat die Mitglieder der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz über die Harmonisierung und Erweiterung der Liste in Anhang 1a KLV in Bezug auf Ambulant vor Stationär informiert.
Bereits Ende Mai 2022 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den vom Institut des Hautes études en administration publique (IDHEAP) erstellten Evaluationsbericht zur Regelung «Ambulant vor Stationär» in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) publiziert. Dort wird unter anderem empfohlen, eine einheitliche Liste mit ambulant durchzuführenden Eingriffen in der Schweiz zu führen. Die aktuell unterschiedlichen Listen von Bund und Kantonen seien verantwortlich für einen unnötig erhöhten administrativen Aufwand bei den Leistungserbringern, den Versicherern aber auch den Kantonen. Das BAG hat eine Harmonisierung und Erweiterung der Liste von primär ambulant durchzuführenden Eingriffen in Anhang 1a KLV geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass eine Angleichung dieser Liste an die «19-er-Liste» der Kantone per 1. Januar 2023 sinnvoll ist.
Das BAG wird nun ein Dossier zuhanden der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) vorbereiten. Falls die ELGK die Erweiterung der Liste empfiehlt – unter Vorbehalt des Beschlusses des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) –, wäre eine Anpassung per 1. Januar 2023 möglich. Eine explizite Vernehmlassung der Kantone und Fachverbände dazu ist nicht vorgesehen.
Das ganze Schreiben des BAG an die GDK-Mitglieder finden Sie unter «Dokumente».