KAE bleibt zentral zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise

Der Bundesrat verlängert die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von 12 auf 18 Monate bis zum 31. Dezember 2021. Für den Schweizer Arbeitgeberverband müssen die bewährten Instrumente im Zentrum der Krisenbewältigung bleiben.

Der Bundesrat verlängert die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von 12 auf 18 Monate. Damit können Unternehmen, die unter der Corona-Pandemie leiden, weiterhin Mittel aus der Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Die Verordnung gilt ab Anfang September bis zum 31. Dezember 2021. Zur Beantragung der KAE gilt im Übrigen ab Anfang September wieder die alte Vorgehensweise. Davon ausgenommen ist unter anderem die Karenzfrist, die einen Tag beträgt und vom Arbeitgeber zu tragen ist.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist einig mit dem Bundesrat, dass die stabilisierenden Instrumente der Arbeitslosenversicherung (KAE), der Erwerbsersatzordnung (Corona-EO) sowie die Überbrückungshilfen (COVID-19-Kredit und COVID-19-Kredit-Plus) weiterhin im Zentrum der Krisenbewältigung stehen müssen. Mit diesen bewährten Eingriffen respektiere der Bundesrat die unternehmerische Verantwortung und verschaffe den Unternehmen Zeit, Krisenpläne zu erarbeiten und mit Bedacht umzusetzen.