SIWF-Notstandregelungen in der Weiter- und Fortbildung
Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) hat aufgrund der COVID-19-Pandemie Ausnahmeregelungen erlassen. Im Bereich der Weiterbildung erhalten Kandidatinnen und Kandidaten, welche – abgesehen von einer ausgefallenen Prüfung oder einem verschobenen Kurs – sämtliche Voraussetzungen für den Facharzttitel erfüllen, spezielle Bestätigungen zuhanden der Spitäler und Kliniken.
Viele Kongresse, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, aber auch Facharzt- und Schwerpunktprüfungen, mussten aufgrund von COVID-19 abgesagt oder verschoben werden. Kurzfristig geänderte Einsätze und Rotationen haben die geplante Weiterbildung durcheinandergebracht. Ausgefallene Operationen verunmöglichen die geplante Erfüllung des Operationskataloges. Auch die vielerorts angeordnete Kurzarbeit wirft Fragen auf. Die Geschäftsleitung des SIWF hat im Sinne von Notrecht pragmatische und hilfreiche Regelungen erlassen, die Sie auf der SIWF-Website finden.
Spezielle Bestätigungen zuhanden der Spitäler und Kliniken
Im Bereich der Weiterbildung hat das SIWF in den Notstandregelungen I «Ausfall von Kursen / Kongressen», und II «Ausfall einer Facharzt- oder Schwerpunktprüfung», vorgesehen, KandidatInnen, welche sämtliche Voraussetzungen für den Facharzttitel erfüllen – mit Ausnahme von ausgefallenen Kursen und Prüfungen – spezielle Bestätigungen auszustellen.
Diese Bestätigungen zuhanden der Arbeitgeber/Spitäler sollen dazu dienen, dass vorgesehene Lohnerhöhungen und Beförderungen trotzdem wie geplant erfolgen können, auch wenn der Facharzttitel noch nicht erteilt ist.