Das BAG hat parallel zu seiner Teststrategie auch das Faktenblatt zur Vergütung der diagnostischen Analyse und die Abgeltungsregeln angepasst.
Seit der Strategieanpassung des Bundesrates für Tests von potenziell an COVID-19 erkrankten Personen gelten seit dem 22. April bei Angestellten mit Kontakt zu COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten neue Regeln bei der Vergütung. Gleichzeitig wird den Betrieben empfohlen, Fälle von COVID-19 bei ihrem Personal als Berufskrankheit der Unfallversicherung zu melden. Weitere Infos entnehmen Sie dem Faktenblatt des BAG.
In der Analysenliste ist auf den 30. April die Tarifposition für PCR-Tests «RNA-Amplifikation inkl. Amplifikat-Nachweis, pro Primärprobe» geändert und gleichzeitig mit 95 statt wie bisher mit 180 Taxpunkten bewertet worden.