Diagnostische Analysen neu geregelt

Das BAG hat parallel zu seiner Teststrategie auch das Faktenblatt zur Vergütung der diagnostischen Analyse und die Abgeltungsregeln angepasst.

Seit der Strategieanpassung des Bundesrates für Tests von potenziell an COVID-19 erkrankten Personen gelten seit dem 22. April bei Angestellten mit Kontakt zu COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten neue Regeln bei der Vergütung. Gleichzeitig wird den Betrieben empfohlen, Fälle von COVID-19 bei ihrem Personal als Berufskrankheit der Unfallversicherung zu melden. Weitere Infos entnehmen Sie dem Faktenblatt des BAG.

In der Analysenliste ist auf den 30. April die Tarifposition für PCR-Tests «RNA-Amplifikation inkl. Amplifikat-Nachweis, pro Primärprobe» geändert und gleichzeitig mit 95 statt wie bisher mit 180 Taxpunkten bewertet worden.