Arbeits- und Ruhezeiten für Spitalpersonal: ab 1. Juni gilt wieder das Arbeitsgesetz

Der Bundesrat hat mit Verordnungsänderung vom 20. Mai 2020 entschieden, Artikel 10a Absatz 5 der Covid-19-Verordnung 2 per 30. Mai 2020 aufzuheben. Damit gelten ab 1. Juni 2020 wieder die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes betreffend Arbeits- und Ruhezeiten.

Der Bundesrat hat die Bestimmungen betreffend Arbeits- und Ruhezeiten am 17. März 2020 «so lange sistiert, wie es die ausserordentliche Lage erfordert», wie in der Verordnung zu lesen war. Damit wollte er den Spitälern mehr Flexibilität für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie geben. H+ begrüsste diese Massnahme.

Die Rückkehr zur Normalität ist angesichts der deutlichen Abnahme von neuen Covid-19-Fällen zweifellos zu begrüssen. Von den Spitälern wird dieser Schritt aber erneut organisatorische Sonderleistungen erfordern. Mit anderen Worten: die Parforce-Leistung der Schweizer Spitäler geht in eine weitere Runde.