Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung: Variante 3A genehmigt

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im Rahmen des Qualifikationsverfahrens in der beruflichen Grundbildung die Variante 3A für den Gesundheitsbereich genehmigt.

Am 16. April 2020 hat OdASanté bei der Kommission Qualifikationsverfahren (KQV) den Antrag auf Umsetzung von Variante 3A für Assistentinnen und Assistenten Gesundheit und Soziales EBA (AGS) sowie für Fachmänner und Fachfrauen Gesundheit EFZ (FaGe) eingereicht. Die KQV hat den Antrag geprüft. Auf Empfehlung der KQV hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) dem Antrag von OdASanté stattgegeben.
Bei Variante 3 werden die Rückmeldung des Lehrbetriebs und Leistungsbeurteilungen aus überbetrieblichen Kursen oder beruflicher Praxis einbezogen.