Personaleinsatz und Kurzarbeit
Mit der Lockerung des Arbeitsgesetzes können die Spitäler und Kliniken nun ihr Personal flexibler einsetzen. Weiter haben sie die Möglichkeit, Kurzarbeit zu beantragen, wenn das Personal nicht in anderen Abteilungen oder Spitälern eingesetzt werden kann.
Um die COVID-19-Pandemie bestmöglich zu bewältigen, haben viele Spitäler und Kliniken in den letzten Tagen die Anzahl Betten bzw. Intensivbetten erhöht. Doch dies benötigt mehr Personal, vor allem für die Intensivbetten. Um den Spitälern und Kliniken mehr Flexibilität zu geben, hat der Bundesrat letzten Freitag beschlossen, die Regelung der Arbeits- und Ruhezeiten zu lockern, so dass längere Schichten möglich werden. Dieses Anliegen wurde unter anderem von H+ über den Arbeitgeberverband SAV eingebracht.
Weiter können die Spitäler Personal aus anderen Abteilungen oder gar anderen Spitälern einsetzen, in denen wegen des Verzichts auf nicht dringende Behandlungen und Operationen personelle Ressourcen frei geworden sind. Teilweise wird dies schon so umgesetzt. Für Spitäler, die ihr frei gewordenes Personal nicht in anderen Abteilungen beschäftigen können, gibt es die Möglichkeit, bei den kantonalen Ausgleichskassen Kurzarbeit zu beantragen. H+ bittet seine Mitglieder jedoch darum, vorher zu prüfen, ob andere Spitäler und Kliniken noch Personal benötigen.