Infos zur Besuchsregelung und Priorisierung von Pflegeleistungen

Das Risiko, sich mit dem COVID-19-Virus anzustecken, wächst derzeit stark. Aus diesem Grund hat der Bundesrat beschlossen, die Präventionsmassnahmen zu verstärken. Dies betrifft auch die Besuchsregelung in Pflegeeinrichtungen. Der Bundesrat fordert weiter, auf alle nicht dringenden medizinischen Behandlungen zu verzichten.

Der Bundesrat hat am Freitag, 20. März, folgende zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus kommuniziert:

Besuchsverbot mit Ausnahmen
Es gilt ein Besuchsverbot in Spitälern, Kliniken, Altersheimen, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen.

Ausnahmen bilden:

  • Eltern, die ihre Kinder besuchen.
  • Partner, die eine gebärende Frau besuchen.
  • Angehörige, die eine sterbende Person besuchen.

Priorisierung von Pflegeleistungen
Der Bundesrat fordert weiter dazu auf, dass Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken sowie Arzt- und Zahnarztpraxen auf alle nicht dringenden medizinischen Behandlungen verzichten. Insbesondere sei es vordringlich, die Zahl der nicht notwendigen Hospitalisierungen in Intensiv- und Intermediate-Care-Strukturen zu begrenzen.

Weiter macht der Bundesrat darauf aufmerksam, dass der Zugang zu den Tests derzeit begrenzt ist und priorisiert wird.

Mehr Details zum Besuchsverbot, der Priorisierung von Pflegeleistungen sowie auch der Betreuung der Erkrankten und ihrer Kontakte entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Faktenblatt.

Kontakt

Anne-Geneviève  Bütikofer

Anne-Geneviève Bütikofer

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