Abgeltung stationärer COVID-19-Fälle: H+ erarbeitet Lösung gemeinsam mit Partnern

Das SwissDRG-System bildet die Abrechnung von stationären COVID-19-Fällen ungenügend ab. Deshalb hat der SwissDRG-Verwaltungsrat letzte Woche entschieden, dass die Partner rasch eine praktikable Lösung erarbeiten müssen. H+ arbeitet daran zusammen mit Experten aus den Spitälern und in der Arbeitsgruppe des BAG.

Die rasante Ausbreitung von SARS-CoV-2 wird auch in der Schweiz zu einer hohen Anzahl an schwerkranken Patientinnen und Patienten führen, die intensivmedizinisch betreut werden müssen. Mehrere Institutionen planen deshalb, ihre intensivmedizinischen Kapazitäten auszuweiten, z. B. für Intermediate Care (IMC) und Aufwachräume. Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat am 19. März 2020 die Abgeltung der entstehenden Kosten diskutiert und zur Finanzierung im stationären Bereich zwei Handlungsstränge definiert:

  • Sachgerechte und geordnete Abbildung der direkten Behandlungskosten der Patienten mit SARS-CoV-2-Erregern und der damit verbundenen Krankheit COVID-19 über die SwissDRG-Tarifstruktur
  • Kompensation der durch die Pandemie anfallenden Vorhaltekosten und Vergütungsausfälle im stationären Sektor, z. B. aufgrund der Reduktion der regulären OP-Programme sowie aller geplanter Eingriffe und der elektiven stationären Spitalaufnahmen

Lösung gemeinsam mit Partnern erarbeiten
Die SwissDRG AG arbeitet derzeit mit ihren Partnern daran, eine sachgerechte Vergütung der Intensivfälle und der Beatmungsgeräte zu ermöglichen. Dabei steht vor allem die Abbildung der direkten Behandlungskosten intensivmedizinischer Leistungen im Fokus, wenn diese in zusätzlich geschaffenen und daher nicht zertifizierten Räumlichkeiten erbracht werden. So wird sichergestellt, dass die Leistungen auch abgerechnet werden können.

Weiter wird H+ mit Fachleuten aus den Mitgliedinstitutionen klären, wie die anderen Pandemie-Kosten wie Vorhalteleistungen und der Aufbau zusätzlicher intensivmedizinischer Kapazitäten ermittelt und ausgewiesen werden können. Das Epidemie-Gesetz sieht die Finanzierung anderswo nicht gedeckter Kosten durch die Kantone vor. H+ klärt derzeit, mit welchen kantonalen Stellen national einheitliche, praktikable Handlungs- und Abrechnungsanleitungen erarbeitet werden können.

Arbeitsgruppe des BAG
Um die Kostenübernahme für stationäre Behandlungen von COVID-19-Patienten national einheitlich zu klären, hat das BAG eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. H+ wird gemeinsam mit dem BAG und den Versicherern ein Faktenblatt mit Vorgehensempfehlungen erarbeiten.

Wir halten Sie über die Ergebnisse der Gespräche mit der SwissDRG AG und den Partnern sowie dem BAG auf dem Laufenden und informieren Sie über die Beschlüsse direkt sowie über den Corona-eFlash.

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