Diagnostische Tests abrechnen – neues Faktenblatt des BAG erschienen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat bezüglich diagnostischer Tests ein neues Faktenblatt publiziert. Die Abrechnung der Tests ist aber in der Praxis nicht umsetzbar. Die Spitäler könnten somit auf den Kosten sitzen bleiben.

Im Corona-Flash vom 30.04.2020 und vom 14.05.2020 haben wir Sie über die vom BAG publizierten Abgeltungsregeln für die diagnostischen Tests von COVID-19 informiert. Am 27.05.2020 wurden am Faktenblatt redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Wie bereits am 14.05.2020 festgestellt, ist insbesondere die Rechnungstellung der Test und der damit verbunden Leistungen – Durchführung und Erklärungen an den Patienten zum weiteren Vorgehen je nach Testergebnis – nach wie vor sehr komplex. Im Falle der Finanzierung durch den Kanton bestehen zudem Unklarheiten über den genauen Rechnungsempfänger und die Art der Rechnungsstellung. Die Rechnungstellung an den Patienten ist nicht im Sinne des Faktenblattes, weil der Patient genau so wenig wie das Spital weiss, an wen er die Rechnung beim Kanton weiterleiten kann.

Klärung mit der GDK
H+ wird die Situation dem Generalsekretariat der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK melden und mit ihm das Vorgehen zur Rechnungstellung an die Kantone erörtern. Das Ziel muss eine einheitliche Lösung sein, über die wir Sie so rasch wie möglich informieren werden.

Das Faktenblatt zeigt die Verantwortlichkeit der Finanzierung der Tests auf. Zur praktischen Umsetzung, namentlich bei elektronischer Rechnungsstellung, wurden die Anwender leider nicht einbezogen. Daher dürfte es noch länger dauern, bis die leistungserbringenden Stellen (Spital, Test-Center, Drive-In etc.) tatsächlich abgegolten werden.