ITAR_K©-Version 10.0: Abgabetermin verschoben

Die Einsichtnahme in die Betriebsunterlagen wird dieses Jahr nur sehr schwer ab 1. Mai möglich sein und der Abgabetermin von ITAR_K©-Version 10.0 wird auf den 31. Mai 2020 verschoben.

H+ hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Versicherungsverbände und ihre Einkaufsgemeinschaften (santésuisse, tarifsuisse und curafutura, HSK, MTK/ZMT) sowie alle kantonalen Gesundheitsdirektionen über die Einflüsse der ausserordentlichen Situation auf die Ermittlung und Bereitstellung der Betriebsdaten 2019 zur Tarifbildung 2021 informiert.

Gemäss Art. 15 der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) sind Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime dazu verpflichtet, die Unterlagen eines Jahres ab dem 1. Mai des Folgejahres für die Einsichtnahme bereitzuhalten. Dazu berechtigt sind die Genehmigungsbehörden, die fachlich zuständigen Stellen des Bundes sowie die Tarifpartner. Zudem werden seit ein paar Jahren OKP-relevante Betriebskosten nach dem einheitlichen Standard ITAR_K© zur Plausibilisierung und Ermittlung von nationalen Referenzwerten erfasst. Der damit zusammenhängende Prozess unterliegt einem strengen Zeitplan (siehe ITAR_K©-Prozess und -Datenfluss).

Einsichtnahme und Abgabetermin beeinflusst
Die vorgesehene Einsichtnahme in die Betriebsunterlagen ab 1. Mai (VKL. Art. 15) wird dieses Jahr nur in Ausnahmefällen möglich sein. Die Frist ist auch bei regulärem Geschäftsgang unter Berücksichtigung der offiziellen Betriebsrevisionsprozesse schwierig einzuhalten, da sie zu früh angesetzt ist. Der Abgabetermin für den Entwurf der ITAR_K©-Version 10.0 ist um einen Monat auf den 31. Mai 2020 verschoben worden. Im Anschluss wird der Verein Spitalbenchmark den Plausibilisierungsprozess starten.

Nicht beeinflusste Termine
Die Verschiebung auf den 31. Mai 2020 tangiert nicht:

  • die anschliessende Erstellung der signierten ITAR_K©-Versionen 10.0 durch die einzelnen Spitäler z. H. der Versicherer und Kantone,
  • die darauf aufbauende Ermittlung des nationalen OKP-Effizienzbenchmarks (geplante Veröffentlichung durch H+ und SBM Ende August 2020),
  • die im Herbst geplanten Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern und
  • die Veröffentlichung der Betriebsvergleiche nach Art. 49. Abs. 8 durch die Kantone.