Entsorgung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen

Der Bund hat seine Empfehlungen für die Kehrrichtentsorgung und für die Entsorgung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen zuhanden der Kantone aktualisiert.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und der SUVA vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat der Bund seine Empfehlungen an die Kantone für die Kehrrichtentsorgung und die Entsorgung von Abfällen in ausserordentlicher Lage erneuert. Für Spitäler und Kliniken gilt insbesondere die Weisung des Bundes unter Punkt 3 bezüglich «Klassierung und Entsorgung von mit Coronavirus kontaminierten Abfällen aus dem Gesundheitswesen». Das BAFU verweist an dieser Stelle auf eine eigens verfasste Vollzugshilfe für die Entsorgung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen.