Kostenübernahme für stationäre Behandlungen im Spital

Die ausserordentliche Situation hat Einfluss auf die Tarifierung und Abrechnung von stationären Leistungen. Das BAG, die SwissDRG AG und die MTK informieren darüber.

Auf das Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie» haben wir Sie bereits im Corona-eFlash vom 2. April aufmerksam gemacht. Es enthält Richtlinien, um die Tarifierung und Kostenübernahme von stationären Behandlungen schweizweit einheitlich zu regeln. Die Richtlinien beziehen sich auf den Zeitraum der Geltungsdauer der Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Bitte beachten Sie, dass die MTK sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich die Faktenblätter des BAG ergänzt hat! Die Besonderheiten finden Sie auf der Website der MTK.

Ausweitung der Intensivmedizin und Ergänzung CHOP Kode 93.59.5
An vielen Orten wird eine Ausweitung der intensivmedizinischen Kapazitäten vorangetrieben oder geplant. In enger Abstimmung mit der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) empfiehlt die SwissDRG AG, eine Abrechnung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung sowie der Komplexbehandlung in einer Intermediate-Care-Station zeitlich limitiert auch in nicht zertifizierten bzw. nicht anerkannten Räumlichkeiten zu ermöglichen. Bitte beachten Sie dazu die Klarstellung zur Abbildung der Behandlungsfälle bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Erreger.

Weiter hat die SwissDRG AG die «Abbildung der stationären Fälle bzw. Behandlungen von COVID-19» mit dem Hinweis ergänzt, dass für die Anwendung des CHOP Kodes 93.59.5- «Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, nach Anzahl Behandlungstage» bei nachgewiesenem SARS-CoV-2 Erreger das Mindestmerkmal d) wie folgt anzupassen ist: d) Die Isolierung wird aufrechterhalten, bis in einem negativen Abstrich/Probe von Prädilektionsstellen der MRE / SARS-CoV-2 Erreger nicht mehr nachweisbar ist. H+ geht davon aus, dass SwissDRG 9.0 Anwendung in nächster Zeit nicht weiter angepasst wird. H+ empfiehlt Ihnen, die Differenz zwischen den Kosten und den Abgeltungen zu ermitteln und setzt sich dafür ein, dass anderorts nicht finanzierte, durch die Epidemie verursachte Kosten abgegolten werden.