Abrechnung von ambulanten COVID-19-Fällen

Die ausserordentliche Situation hat Einfluss auf die Tarifierung und Abrechnung von ambulanten Leistungen. Das BAG hat dazu ein Faktenblatt veröffentlicht, das für H+ unbefriedigend ausgefallen ist.

Ambulante Behandlungen müssen vermehrt statt in der Praxis auf räumliche Distanz durchgeführt werden. Das BAG hat die heute gültigen Möglichkeiten zur Abrechnung telefonischer Konsultationen sowie Empfehlungen für temporäre Lösungen in einem Faktenblatt zusammengestellt, welches wir im Corona-Flash vom 6. April 2020 publiziert hatten, nun aber vom BAG nochmals überarbeitet wurde. H+ bemängelt, dass das Faktenblatt auf Rechnungsüberprüfung und Leistungsüberwachung und somit auf die Anliegen der Versichererverbände fokussiert ist. In dieser besonderen Lage wäre ein Fokus auf die Patientinnen und Patienten bzw. die nötigen Behandlungen und deren sachgerechte Abgeltung sicher sinnvoller. Die praktikablen Lösungsansätze, die die Spitäler H+ gemeldet haben, hat das BAG nur marginal aufgenommen.

Physiotherapie von Kind per Video: 22 Taxpunkte
Fraglich ist z. B., wie mit 22 Taxpunkten eine Physiotherapie für ein Kind per Video kostendeckend erbracht werden kann. Die Bezugsperson des Kindes zu Hause anzuleiten und die Therapie fachlich zu begleiten, dauert höchstwahrscheinlich länger als die abgegoltenen 13 Minuten. Weiter muss die Rechnung zwingend die zusätzliche Information, dass eine fernmündliche Behandlung erfolgte beinhalten. Das ist aufgrund aller anderen zu erfüllenden Vorgaben überflüssig, bürokratisch sehr aufwändig und versursacht Mehrkosten.

Spitäler unter Generalverdacht
Das ganze Faktenblatt beinhaltet grosses Misstrauen gegenüber der Abrechnungspraxis der Spitäler. Offenbar trauen die Versicherer und das BAG den Leistungserbringern nicht zu, dass sie in dieser aussergewöhnlichen Situation die geleisteten Behandlungen sachgerecht mit den bestehenden Tarifen abrechnen. Anders können die praxisfremden zeitlichen Limitationen zur Abrechnung der fernmündlichen Behandlungen nicht interpretiert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Versicherer bei der Rechnungsprüfung kontrollieren werden, ob die Vorgaben eingehalten worden sind. Um weiteren unnötigen bürokratischen Aufwand zu minimieren, empfiehlt es sich, die Empfehlungen zu beachten.

Differenz zwischen Kosten und Abgeltungen festhalten
Da die Leistungen offensichtlich nicht kostendeckend abgegolten werden, empfiehlt H+, die Differenz zwischen den Kosten und den Abgeltungen zu ermitteln. H+ setzt sich dafür ein, dass anderorts nicht finanzierte, durch die Epidemie verursachte Kosten abgegolten werden.

Besondere Tarifanwendung im Bereich UV/IV/MV
Die MTK hat sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich die Faktenblätter des BAG ergänzt. Bitte beachten sie diese Besonderheiten! Sie finden sie auf der Website der MTK.