Kurzarbeitsentschädigung für Spitäler – ein Aufruf von H+ an seine Mitglieder
Zurzeit herrscht Unklarheit darüber, ob Spitäler einen Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) stellen können. H+ bleibt bei der klaren Haltung, dass Spitäler Anspruch auf KAE haben, will rasch Klarheit schaffen und ist auf Informationen der Mitglieder angewiesen.
Dürfen öffentliche Spitäler einen Antrag auf KAE stellen? Über diese Frage ist aufgrund verschiedener Medienberichte eine grosse Unsicherheit entstanden. Während der Kanton Wallis einen abschlägigen Entscheid für das Spitalzentrum Oberwallis fällte, wurde ein Antrag des LUKS vom Kanton Luzern angenommen. Im Kanton Thurgau wiederum sind sich kantonale Gesundheits- und Wirtschaftsdirektoren nicht einig. Immerhin spricht sich GDK-Präsidentin Heidi Hanselmann unmissverständlich für eine KAE-Berechtigung aus. Öffentliche Spitäler würden ja auch Arbeitslosenentschädigungen zahlen, meinte Heidi Hanselmann. Laut der NZZ am Sonntag hat sich Simonetta Sommaruga im Bundesrat durchgesetzt mit der Kurzarbeit für SBB, Postauto-Betriebe und lokale und regionale Verkehrsunternehmen, die Kurzarbeit anmelden dürfen: «Sommaruga erringt einen Punktsieg bei der Kurzarbeit: Der Bundesrat stellt klar, dass auch die SBB und andere Transportunternehmen für Kurzarbeit infrage kommen. Wirtschaftsminister Parmelin hätte es anders gewollt.» Das stärkt die klare, fechtlich fundierte Position von H+ in dieser Auseinandersetzung.
Die Position von H+ bleibt unverändert: Mit der Einführung der Neuen Spitalfinanzierung 2009 wurde die unternehmerische Verantwortung der Spitäler gestärkt. Es war der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, gleich lange Spiesse für öffentliche und private Spitäler zu schaffen. Damit tragen alle Spitäler ein vergleichbares Betriebsrisiko. Arbeitnehmende der Spitalbranche sind vor einem Verlust des Arbeitsplatzes nicht geschützt. Der Zweck der KAE besteht darin, Arbeitslosigkeit zu verhindern und Arbeitsplätze zu erhalten. Spitäler sind unabhängig von ihrer Trägerschaft berechtigt, einen Antrag auf KAE zu stellen. Eine Ausnahme bilden Spitäler, die Teil einer kantonalen oder städtischen Verwaltung sind (CHUV, Waid und Triemli).
H+ will so rasch als möglich Klarheit in dieser für die Mitglieder zentralen KAE-Frage schaffen und, wenn nötig, eine rechtliche Unterstützung für einzelne Mitglieder im Sinne eines Musterprozesses anbieten. Dazu ist die Geschäftsstelle von H+ auf zuverlässige Informationen über kantonale Entscheidungen (positive wie negative!) angewiesen. Wir bitten Sie, entsprechende Informationen und Dokumente an sekretariat[at]hplus[dot]ch zu schicken – herzlichen Dank!