Gespräche unter Sozialpartnern mit SBK und VSAO

H+ führt mit dem SBK und VSAO regelmässige Sozialpartner-Gespräche. In konstruktiver Atmosphäre werden Informationen ausgetauscht und gemeinsame Lösungsansätze entwickelt für drängende Corona-Probleme.

H+, der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) und der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) besprechen an regelmässig stattfindenden Gesprächen unter Sozialpartnern per Video-Konferenz breit gefächert Corona-Themen. Diese Gespräche erfolgen in einem von viel Vertrauen geprägten offenen Dialog und in einer konstruktiven Atmosphäre mit Verständnis füreinander. Ziel ist ein Informationsaustausch mit dem Bestreben, gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln über alle sozialpartnerschaftlichen Themen in Corona-Zeiten.

Einbezug und Konsultation unter Sozialpartnern
SBK und VSAO fordern den Einbezug und die Konsultation der Sozialpartner bei Anpassungen der Arbeits- und Ruhezeiten auf der kantonalen Ebene (Sektionen) und erwarten, dass Erhöhungen der Arbeitszeiten (Zwei-Schichten-Betrieb mit 12 Stunden und Übergabezeiten) nur in Stationen, Abteilungen und Bereichen vorgenommen werden, in denen Corona-Patientinnen und -Patienten behandelt werden.

H+ nimmt diese Anliegen auf und informiert die Mitglieder im regelmässig erscheinenden Corona-eFlash über die Video-Konferenzen mit SBK und VSAO und unterstützt den Einbezug und die Konsultation der Sozialpartner auf Sektionsebene und den Austausch der Informationen auf der nationalen Ebene. Nachstehend Informationen aus Themenbereichen (mit Auszügen aus dem genehmigten Protokoll über die Sozialpartnerschaft-Gespräche), bei denen eine Einigung erzielt werden konnte.

Berufskrankheit bei Infektion und Behandlung mit Corona-Virus
H+, SBK und VSAO sind sich einig, dass bei allen Spitalmitarbeitenden mit direktem Patientenkontakt von einer Risikosituation ausgegangen werden kann, die für eine Anmeldung über das UVG als Berufskrankheit sprechen. H+ ergänzt dazu, dass auch alle Mitarbeitenden, die verantwortlich sind für die Reinigung und Entsorgung von Schutzmaterial (Masken, Schutzanzüge und Berufskleidung) bei einer Infektion oder Erkrankung in diese Kategorie von Berufserkrankungen gehören und als UVG-Fälle betrachtet werden müssen wegen erhöhtem Risiko.

Mutterschaftsschutz sicherstellen
Schwangere dürfen nicht in Betriebsteilen eingesetzt werden, in welchen COVID-19-Erkrankte gepflegt oder betreut werden. Auszubildende und Studierende dürfen nur mit ihrem Einverständnis in der Pflege und Betreuung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten eingesetzt werden. Einigkeit unter den anwesenden Sozialpartnern herrscht auch bei den Grundsätzen zum Einsatz von über 65-jährigen Freiwilligen (siehe Corona-eFlash vom 30.04.2020). Wichtig ist für alle Beteiligten, dass die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch gegenüber Freiwilligen gewährleistet und jeder Fall einzeln geprüft werden muss unter diesem Gesichtspunkt. Bei den Risiko-Personen unter 65 Jahren gilt es, die Vorgaben der Notverordnung einzuhalten. Jeder Einzelfall muss auch in dieser Alterskategorie genau geprüft werden. Bei Schwierigkeiten kann ein Arbeitszeugnis verlangt werden. Die Sozialpartner besprechen miteinander Probleme, die auftauchen können.

Weiterbildung rasch wieder aufnehmen
Die Sozialpartner wollen sich gemeinsam dafür einsetzen, dass möglichst rasch die praktische und theoretische Weiterbildung in den Betrieben wieder aufgenommen werden soll, als Ergänzung zu den SIWF-Notmassnahmen.

Verunsicherung über Regelung bei angeordnetem «Nichtarbeiten»
An der letzten Sitzung der Sozialpartner diese Woche wurde das Problem Minusstunden, Abbau von Überstunden, Unterplanung in den Dienstplänen und Ferienbezug diskutiert. Viele Betriebe haben wegen des Verbots nicht dringlicher Behandlungen, Therapien und Eingriffe des Bundes in der Notverordnung Kurzarbeit eingeführt. Dem Personal der betroffenen Abteilungen wurde «Nichtarbeiten» verordnet und die Dienstpläne entsprechend angepasst. Teilweise wurde auf die familiäre Situation und die Kinderbetreuung Rücksicht genommen und die betroffenen Mitarbeitenden einbezogen. Dennoch ist die Verunsicherung bei den Betroffenen relativ gross, wie dieses verordnete «Nichtarbeiten» dann geregelt wird auf Betriebsebene. Die Sozialpartner H+, SBK und VSAO werden diese Themen an der nächsten Sitzung vertiefen, Erfahrungen austauschen und Lösungsansätze diskutieren.