Kurzarbeitsentschädigung: je nach Kanton unterschiedlich

Die Rückmeldungen zum Aufruf von H+ zum Thema «Kurzarbeitsentschädigung (KAE)» zeigen ein schweizweit uneinheitliches Bild: teils werden Anträge auf KAE bewilligt, teils nicht. Neuerdings interveniert das SECO – mit Einsprachen. H+ bleibt am Ball und ist weiterhin auf Ihre Informationen angewiesen.

Die Geschäftsstelle von H+ dankt den Mitgliedern für die eingegangenen Rückmeldungen zum Thema «Kurzarbeitsentschädigung» (vgl. Corona-eFlash vom 7. Mai 2020). Diese sind für die Beurteilung der aktuellen Lage, aber auch für die weiteren rechtlichen und politischen Schritte sehr wertvoll. Wie zu befürchten war, wird KAE von Kanton zu Kanton unterschiedlich beurteilt. Beispielsweise haben die kantonalen Arbeitsämter von Zürich, Waadt, Uri und Zug Anträge von Spitälern, insbesondere auch von öffentlichen Spitälern, bewilligt, während andere wie Solothurn und Wallis diese abgelehnt haben. Im Kanton Wallis ist die Situation insofern speziell, als das kantonale Gesundheitsgesetz eine Defizitgarantie für Spitäler vorsieht. Neuerdings intervenierte das SECO und lehnte eine vom Zürcher Arbeitsamt bewilligte KAE ab. Mit weiteren Einsprachen ist zu rechnen.

H+ ist weiterhin entschlossen, eine Lösung in dieser für seine Mitglieder zentralen KAE-Frage zu finden. Zurzeit prüft H+ die rechtliche Unterstützung in einem konkreten kantonalen Fall. Es ist anzunehmen, dass mit einer inzidenten Normenkontrolle («Musterprozess») die Rechtlage für die ganze Schweiz geklärt werden kann.

Bitte informieren Sie uns über kantonale Entscheidungen
Die Geschäftsstelle von H+ ist weiterhin auf Informationen über kantonale Entscheidungen (positive wie negative!) angewiesen. Von besonderem Interesse sind neu auch Interventionen des SECO. Wir bitten Sie, entsprechende Informationen und Dokumente an sekretariat[at]hplus[dot]ch zu schicken – herzlichen Dank!

Die Position von H+ bleibt unverändert: Mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 tragen alle Spitäler ein vergleichbares Betriebsrisiko. Das heisst: Arbeitnehmende der Spitalbranche sind vor einem Verlust des Arbeitsplatzes nicht geschützt, und Spitäler sind unabhängig von deren Trägerschaft berechtigt, einen Antrag auf KAE zu stellen.