Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung: Lösungsvorschlag für den Gesundheits- und Sozialbereich

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird das Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung angepasst. Eine verbundpartnerschaftliche Arbeitsgruppe hat einen Vorschlag erarbeitet, auf den sich Bund, Kantone und Sozialpartner noch vor Ostern einigen sollen.

Unter der Federführung des Steuergremiums Berufsbildung 2030 hat eine verbundpartnerschaftliche Arbeitsgruppe einen Lösungsvorschlag für Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung erarbeitet. Der Vorschlag umfasst drei Varianten, die im Dokument «Vereinbarung der Verbundpartner der Berufsbildung über ein angepasstes Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung 2020» beschrieben werden.

Für die beiden nationalen Dach-Organisationen OdASanté und SAVOIRSOCIAL kommt nur Variante 3 (a / b) für den Gesundheits- und Sozialbereich infrage, da in einigen Kantonen und Institutionen individuelle praktische Arbeit (IPA) oder die vorgegebene praktische Arbeit (VPA) nicht möglich sind. Die Details dazu entnehmen Sie dem Schreiben von OdASanté und SAVOIRSOCIAL «Information Qualifikationsverfahren berufliche Grundbildungen AGS, FaGe und FaBe».

Weitere aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie und zur Ausbildung im Gesundheitsbereich finden Sie auf der Website von OdASanté.