Kostenübernahme von stationären Leistungen im Rahmen von COVID-19
Um im Bereich der Kostenübernahme von stationären Leistungen während der aktuellen Pandemie rasch Klarheit zu schaffen, hat eine breit abgestützte Arbeitsgruppe mit Beteiligung von H+ unter der Leitung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Richtlinien für ein Faktenblatt zusammengetragen. Dabei geht es um die Kostenübernahme generell, beispielsweise aber auch um die Umnutzung bei angepassten kantonalen Aufträgen.
Dank der Zusammenarbeit der Vertreter der betroffenen Dachverbände (H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse und curafutura), der SwissDRG AG sowie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) konnte innert kürzester Zeit ein Faktenblatt zur Sicherstellung einer schweizweit einheitlichen Umsetzung der stationären Behandlung mit der entsprechenden Kostenübernahme erarbeitet werden. Das Faktenblatt des BAG behandelt folgende drei Punkte:
- Kostenübernahme generell (Grundsatz und intensivmedizinische Behandlungen)
- Umnutzung der Spitalinfrastruktur und Erweiterung durch provisorische Bauten (Intensivstation, Vorbereitungshandlungen und Provisorische Bauten auf dem Spitalgelände)
- Verpflichtung weiterer Spitäler und weiterer Leistungserbringer (Leistungserbringer der Akutsomatik oder mit einem Bezug zur Akutsomatik, Leistungserbringer ohne Bezug zur Akutsomatik und Befristung der Massnahmen)
Das Faktenblatt finden Sie hier.