Nationale Koordination der Intensivstationen während COVID-19: Potenzial im eigenen Spital zuerst ausschöpfen

Die Anzahl der Spital- und Intensivpatienten mit COVID-19 ist in den letzten Wochen kontinuierlich angestiegen. Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) erinnert die Spitäler darum an die Regeln der «Nationalen Koordination der Intensivstationen»: So muss beispielsweise jedes Spital seine Möglichkeiten für die Patientenverlegungen innerkantonal und im Netzwerk bestehender Abkommen zuerst ausschöpfen.

Mit der Anzahl der infizierten Personen mit COVID-19 ist auch die Anzahl der Spital- und Intensivpatienten angestiegen. Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) teilt mit, dass die Zahl wieder ein Niveau erreicht, durch das die durchschnittliche Belegung von rund 75 Prozent der zertifizierten Intensivplätze überschritten wird und die Aufnahmefähigkeit einzelner Intensivstationen nur durch die Verlegung von Patientinnen und Patienten (ab ca. 85 Prozent der Belegung) aufrechterhalten werden kann.

Der KSD erinnert die Spitäler und Kliniken deshalb an die Regeln der «Nationalen Koordination der Intensivstationen». Dazu gehört beispielsweise, dass jedes Spital vorneweg seine Möglichkeit für Patientenverlegungen und Kapazitätsausgleiche innerkantonal und im Netzwerk bestehender Abkommen ausschöpfen muss. Eine weitere Voraussetzung für überregionale und schweizweite Verlegungen ist ausserdem, dass das verlegende Spital elektive und geplante Interventionen und Operationen ausgesetzt hat. Weitere Regeln der «Nationalen Koordination der Intensivstationen» lesen Sie im Brief des KSD unter «Dokumente».

Der KSD verweist des Weiteren darauf, dass die Vermittlung von überregionalen Patientenverlegungen auf den Prinzipien der Subsidarität (innerkantonale und regionale Möglichkeiten ausgeschöpft), der Solidarität (elektive Eingriffe ausgesetzt) und der Transparenz (zweimal täglich aktualisierte Eintragungen im Informations- und Einsatzsystem IES) beruht.

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