Fristverlängerung Faktenblatt «Kostenübernahme für die ambulante Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie»

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird das Faktenblatt «Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der COVID-19-Pandemie» ab dem 1. Mai weiterführen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Krankenversichererverbände sowie die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) haben entschieden, das Faktenblatt «Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der COVID-19-Pandemie» (online ab morgen Freitag, 30. April 2021) ab dem 1. Mai 2021 weiterzuführen. Die Betroffenen haben den Entscheid aufgrund der epidemiologischen Lage gefällt.

Die im Faktenblatt enthaltenen Empfehlungen bleiben im Umfang des Faktenblattes vom 1. März 2021 bestehen und gelten bis zum 30. Juni 2021. Ob das Faktenblatt danach weitergeführt wird, ist abhängig von der Entwicklung der aktuellen Situation und dem Entscheid der genannten Akteure.

Bei Fragen zur Abrechnung von ambulanten Leistungen auf räumliche Distanz sind grundsätzlich die Verbände der Versicherer und der Leistungserbringer zuständig. Das BAG wird daher an diese verweisen.