Das Testen wird erneut ausgeweitet: Aktualisiertes Faktenblatt zur Kostenübernahme der Analysen auf Sars-CoV-2

Zusammen mit der Änderung der COVID-19-Verordnung 3 per 12. März 2021 ist das Faktenblatt zur Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf Sars-CoV-2 und der damit verbundenen medizinischen Leistungen überarbeitet worden. Der Grund dafür ist das Ausweiten der COVID-19-Tests.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat das Faktenblatt zur Kostenübernahme der Analysen auf Sars-CoV-2 per 15. März 2021 angepasst. Seit vergangenem Montag wird das Testen erneut ausgeweitet, um die Öffnungsschritte zu begleiten.

Der Bund übernimmt neu die Kosten für das repetitive Testen in Unternehmen und Vereinen sowie Schnelltests auf Sars-CoV-2 zur Fachanwendung bei allen Personen. Sobald verlässliche Selbsttests zur Verfügung stehen, soll zudem jede Person monatlich fünf Selbsttests beziehen können.