Aktualisiertes Faktenblatt «Kostenübernahme für die ambulante Behandlung auf räumliche Distanz»
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine aktualisierte Version des Faktenblatts «Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der COVID-19-Pandemie» publiziert.
Aufgrund der Entwicklung der epidemiologischen Lage haben das BAG und die Krankenversichererverbände curafutura und santésuisse sowie die Medizinaltarifkommssion UVG (MTK) neue Anträge betreffend Kostenübernahme von ambulanten Leistungen auf räumliche Distanz durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) geprüft. Der daraus hervorgegangene Handlungsbedarf bei allen nichtärztlichen Leistungen ist in das aktualisierte Faktenblatt eingeflossen, das seit dem 24. Dezember 2020 auf der Website des BAG publiziert ist.
Im aktualisierten Faktenblatt sind die nichtärztlichen Bereiche wieder gleich aufgenommen wie in der Version vom 20. Mai 2020. In der Version vom 19. November 2020 sind neben den Psychologen nur die Ergotherapeuten geregelt gewesen.
Bedauerlicherweise sind H+ respektive die Organisationen der Leistungserbringer erneut nicht in die Aktualisierung des Faktenblatts miteinbezogen worden, obwohl H+ diesen Umstand bereits mehrmals beim BAG beanstandet hat.