Die Anzahl mit COVID-19 infizierten Patienten ist in den letzten Wochen stark angestiegen und damit steigt seit einer Woche auch die Anzahl der COVID-Spitaleinweisungen und IPS-Belegungen kontinuierlich an: Dies teilt der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) mit. Er erinnert die Spitäler und Kliniken darum in einem Schreiben an die Regeln der «Nationalen Koordination der Intensivstationen».
Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) teilt in einem Schreiben mit, dass die Anzahl Patientinnen und Patienten, die wegen COVID-19 in ein Spital eingewiesen werden, in der letzten Woche kontinuierlich angestiegen ist. Der KSD erinnert die Spitäler und Kliniken darum an das bestehende Konzept «Nationale Koordination der Intensivstationen». In Zusammenarbeit mit der SGI, H+ und dem Generalsekretariat GDK beabsichtigt die Koordinationsstelle frühzeitig im Auftrag der Delegation Lenkungsausschuss Patientenverlegungen zu bewirken, um die Aufnahmefähigkeit aller Spitäler, bzw. ihrer Intensivstationen sowohl für akute COVID- als auch für akute Non-COVID-Patienten schweizweit auszugleichen.
Grundsätze des bestehenden Konzepts: Subsidarität, Solidarität und Transparenz
Die Vermittlung von überregionalen Patientenverlegungen beruht auf den Prinzipien der Subsidarität (innerkantonale und regionale Möglichkeiten sind bereits ausgeschöpft), der Solidarität (elektive Eingriffe reduziert und der Transparenz (zweimal täglich aktualisierte Eintragungen im Informations- und Einsatzsystem IES).
Der KSD erinnert daran, dass die Vermittlung nur funktioniert, wenn die Spitäler bzw. deren Intensivstationen durch COVID-Patientinnen und Patienten und dringliche NON-COVID-Eingriffe, aber nicht durch Weiterführung von nicht dringlichen Leistungen überlastet werden. Die Vermittlung basiert auf aktuellen IES-Angaben mit der Anzahl ihrer zertifizierten und tatsächlich betriebenen Betten (inkl. Allfälliger ad-hoc-Betten) sowie deren Belegung mit beatmeten und nicht beatmeten COVID- und Non-COVID-Patienten.
Spitäler und Kliniken können Patientenverlegungen in andere Regionen bei der nationalen Koordinationsstelle – betrieben durch die Rega – unter der Nummer 058 654 39 51 (falls nicht zur Hand: Alarmnummer 1414) anmelden.
Ankündigung frühzeitiger Ausgleich der Aufnahmefähigkeiten
Der KSD bittet die Direktionen und ärztlichen Leitungen aller öffentlichen und privaten Spitäler mit Intensivstationen:
Entwicklung der Grundlage für einen finanziellen Ausgleich
KSD/SANKO teilt ausserdem mit, dass er in Zusammenarbeit mit der SGI, H+ und dem Generalsekretariat der GDK dabei ist, als Grundlage für kapazitätsausgleichende Verlegungen aus anderen Kantonen nicht nur die unabdingbare Solidarität, sondern auch einen finanziellen Ausgleich für Aufnahmespitäler zu entwickeln und vorzuschlagen.
Der KSD erinnert die Spitäler und Kliniken zudem an folgende Regeln: