Nationale Koordination der Intensivstationen: KSD erinnert Spitäler und Kliniken an die Regeln

Die Anzahl mit COVID-19 infizierten Patienten ist in den letzten Wochen stark angestiegen und damit steigt seit einer Woche auch die Anzahl der COVID-Spitaleinweisungen und IPS-Belegungen kontinuierlich an: Dies teilt der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) mit. Er erinnert die Spitäler und Kliniken darum in einem Schreiben an die Regeln der «Nationalen Koordination der Intensivstationen».

Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) teilt in einem Schreiben mit, dass die Anzahl Patientinnen und Patienten, die wegen COVID-19 in ein Spital eingewiesen werden, in der letzten Woche kontinuierlich angestiegen ist. Der KSD erinnert die Spitäler und Kliniken darum an das bestehende Konzept «Nationale Koordination der Intensivstationen». In Zusammenarbeit mit der SGI, H+ und dem Generalsekretariat GDK beabsichtigt die Koordinationsstelle frühzeitig im Auftrag der Delegation Lenkungsausschuss Patientenverlegungen zu bewirken, um die Aufnahmefähigkeit aller Spitäler, bzw. ihrer Intensivstationen sowohl für akute COVID- als auch für akute Non-COVID-Patienten schweizweit auszugleichen.

Grundsätze des bestehenden Konzepts: Subsidarität, Solidarität und Transparenz
Die Vermittlung von überregionalen Patientenverlegungen beruht auf den Prinzipien der Subsidarität (innerkantonale und regionale Möglichkeiten sind bereits ausgeschöpft), der Solidarität (elektive Eingriffe reduziert und der Transparenz (zweimal täglich aktualisierte Eintragungen im Informations- und Einsatzsystem IES).

Der KSD erinnert daran, dass die Vermittlung nur funktioniert, wenn die Spitäler bzw. deren Intensivstationen durch COVID-Patientinnen und Patienten und dringliche NON-COVID-Eingriffe, aber nicht durch Weiterführung von nicht dringlichen Leistungen überlastet werden. Die Vermittlung basiert auf aktuellen IES-Angaben mit der Anzahl ihrer zertifizierten und tatsächlich betriebenen Betten (inkl. Allfälliger ad-hoc-Betten) sowie deren Belegung mit beatmeten und nicht beatmeten COVID- und Non-COVID-Patienten.

Spitäler und Kliniken können Patientenverlegungen in andere Regionen bei der nationalen Koordinationsstelle – betrieben durch die Rega ­– unter der Nummer 058 654 39 51 (falls nicht zur Hand: Alarmnummer 1414) anmelden.

Ankündigung frühzeitiger Ausgleich der Aufnahmefähigkeiten
Der KSD bittet die Direktionen und ärztlichen Leitungen aller öffentlichen und privaten Spitäler mit Intensivstationen:

  • In der wahrscheinlich bevorstehenden neuen COVID-Welle ihre volle Aufnahmefähigkeit auf allen zertifizierten Intensivplätzen zu gewährleisten;
  • Wer und wo auch immer eine Möglichkeit dazu findet, zusätzliche ad hoc Behandlungsplätze betriebsbereit zu halten;
  • Daran mitzuwirken, die Aufnahmefähigkeit in der Intensivmedizin für COVID- und Non-COVID Patienten schweizweit möglichst überall und jederzeit ausgeglichen zu erhalten;
  • Diese Aufnahmefähigkeit auch durch eine prospektive Reduktion von elektiven Interventionen zu sichern – dies einerseits zugunsten intensivpflichtiger Patientinnen und Patienten des eigenen Spitals und Netzwerks;
  • Und andererseits zugunsten der ebenfalls zur Aufnahme von COVID- und Non-COVID-Intensivpatienten bei überregionalen und schweizweiten Verlegungen aus anderen Spitälern mit erschöpften Kapazitäten im Rahmen der nationalen Koordination.

Entwicklung der Grundlage für einen finanziellen Ausgleich
KSD/SANKO teilt ausserdem mit, dass er in Zusammenarbeit mit der SGI, H+ und dem Generalsekretariat der GDK dabei ist, als Grundlage für kapazitätsausgleichende Verlegungen aus anderen Kantonen nicht nur die unabdingbare Solidarität, sondern auch einen finanziellen Ausgleich für Aufnahmespitäler zu entwickeln und vorzuschlagen.

Der KSD erinnert die Spitäler und Kliniken zudem an folgende Regeln:

  • Verlegungen im Rahmen der Pandemie werden nur von Intensivstation zu Intensivstation durchgeführt, aber nicht von der Abteilung und nicht vom Notfall eines Spitals auf die Intensivstation eines anderen Spitals. Dies bedeutet, dass der intensivmedizinische Dienst des verlegenden Spitals immer involviert sein muss.
  • Als Koordinationsstelle ist die Rega angewiesen, Anfragen für Verlegungen im Rahmen der nationalen Koordination nur von der Intensivstation des verlegenden Spitals zu akzeptieren.
  • Es wird der am Besten geeignete Patient verlegt. Oft ist das nicht ein Neueintritt, sondern ein stabiler Patient, der für den Transport geeignet ist. Es muss auch nicht ein Patient mit einer COVID-19-Erkrankung sein.
  • Verlegungen in der Nacht sind zu vermeiden. Wenn eine Intensivstation zusammen mit dem Spital in der aktuellen Situation beschliesst, während eines Tages alle aktuell offenen Intensivplätze mit Patienten nach geplanten Interventionen zu füllen und keine Reserven im Rahmen der üblich betriebenen Betten zu schaffen, ist während der Nacht ein ad hoc-Bett zu betreiben. Der Grund dafür ist, dass sowohl Transporte als auch die Übernahme von schwererkrankten Patienten in der Nacht und während Randzeiten mit einem erhöhten Patientenrisiko verbunden sind.
  • Die verlegende Intensivstation muss sich bereithalten für Rückfragen einer Intensivstation, die die Übernahme des Patienten erwägt. Dabei wird auch diskutiert, welcher Patient für den Transport am besten geeignet ist. Die letzte Entscheidung über die Verlegung liegt immer bei der aufnehmenden Institution. Spitäler und Kliniken sind im Rahmen dieses subsidiären Angebotes nicht gezwungen, Patienten aufzunehmen.