Aktualisiertes Faktenblatt zur Kostenübernahme der Analysen auf Sars-CoV-2

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat das «Faktenblatt zur Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf Sars-CoV-2 und der damit verbundenen Leistungen» überarbeitet. Neu wird die Probeentnahme mittels Speichel bei Kindern bis zwölf Jahre vergütet.

Probenentnahmen mittels Speicheltest werden grundsätzlich nicht vergütet. Da bei Kindern eine Probenentnahme mittels Speicheltest jedoch schwieriger ist als bei Erwachsenen, wurde entschieden, dass im Rahmen der symptom- und fallorientierten Testung (Ziffer 1 des Anhangs 6, Covid-19-Verordnung 3) die Probenentnahme mittels Speichel bei Kindern bis 12 Jahre vom Bund vergütet wird. Dies, sofern sie durch einen Leistungserbringer nach Anhang 6 der COVID-19-Verordnung 3 durchgeführt wird, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilt. Eine entsprechende Präzisierung wurde im Faktenblatt «Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf Sars-CoV-2 und der damit verbundenen Leistungen» aufgenommen.

Korrektur im Pandemietarif
Das BAG weist weiter darauf hin, dass im Pandemietarif eine Korrektur erfolgt ist. Da die Anpassung der Kumulationseinschränkung bei der Tarifziffer 01.01.1350 in Verbindung steht mit der Wiederaufnahme der Tarifziffer 01.01.1310 per 1. Mai. 2021, wurde bei der Tarifziffer 01.01.1350 das Gültigkeitsdatum ebenfalls auf den 1. Mai 2021 gesetzt (anstatt 17.5.2021).