Kommunikation der höheren Berufsbildung

Die angepasste COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 9. Dezember 2020 schliesst mit der Nennung von Prüfungen in Artikel 6d eine Lücke.

Die eidgenössischen Prüfungen (Berufsprüfung BP, Höhere Fachprüfung HFP), die Bildungsgänge Höhere Fachschule HF und Nachdiplomstudiengänge NDS HF sowie die Vorbereitung (Module, vorbereitende Kurse) auf die eidgenössischen Prüfungen fallen alle neu unter Artikel 6d der Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26).

Sie finden unter «Dokumente» die Informationen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zu Prüfungen, Anzahl Teilnehmende und Präsenzveranstaltungen (Unterricht).

Die zuständige kantonale Behörde kann Erleichterungen gemäss Artikel 7 Covid-19-Verordnung besondere Lage gegenüber den Vorgaben nach Artikel 4 Absätze 2 – 4 (Schutzkonzept) sowie u.a. nach Artikel 6d bewilligen. Die Kantone können nach Artikel 8 Covid-19-Verordnung besondere Lage zusätzliche Massnahmen festlegen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das SBFI: info.hbb[at]sbfi.admin[dot]ch