BAG verlängert die Frist für das Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie»
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird das Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie» ab dem 1. März weiterführen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die betroffenen Dachverbände (H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse und curafutura), die SwissDRG AG sowie die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben entschieden, das Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie» ab dem 1. März 2021 weiterzuführen. Die Betroffenen haben den Entscheid aufgrund der epidemiologischen Lage gefällt.
Die Empfehlungen bleiben im Umfang des Faktenblattes vom 19. November 2020 mit einer Aktualisierung der Formel zur Berechnung der Tagespauschale bei Leistungserbringern ohne Bezug zur Akutsomatik bestehen. Die Empfehlungen gelten bis zum 30. Juni 2021. Ob das Faktenblatt danach weitergeführt wird, ist abhängig von der Entwicklung der aktuellen Situation und wird zusammen mit den obigen Akteuren entschieden.