Impfung gegen COVID-19: Wer haftet bei Impfschäden?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat einen Überblick über die Haftungsregeln bei Schäden aus COVID-19-Impfungen veröffentlicht.

Mit dem Start der COVID-19-Impfungen treten auch Fragen zur Haftung bei Schäden aus Impffolgen auf. Schwerwiegende Nebenwirkungen nach Impfungen kamen bislang sehr selten vor. Sollten sie trotzdem auftreten, ist zu prüfen, wer allenfalls bei solchen Schäden haftet. Liegt ein Impfschaden vor, kann dies eine Haftpflicht zur Folge haben. Auch bei COVID-19-Impfstoffen kommen die üblichen Haftungsregeln zur Anwendung:

  • Haftung des Impfstoffherstellers aufgrund des Produktehaftpflichtgesetzes (Produkthaftung)
  • Haftung der impfenden Person aus dem Auftragsrecht (Arzthaftung)
  • Entschädigung und Genugtuung des Bundes bei Schaden aus Impffolgen (sog. Ausfallhaftung)

Weitere Informationen finden Sie im BAG-Bulletin 3/2021 und auf der BAG-Webseite Entschädigung und Genugtuung bei Impfschäden.