Aktualisiertes Merk- und Faktenblatt zu arbeits- und bildungsrechtlichen Fragen der COVID-19-Pandemie

Die Sozialpartner H+ Die Spitäler der Schweiz, der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) und der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (vsao) haben das Merkblatt zu arbeits- und bildungsrechtlichen Fragen angepasst. Es ist erstmals im Juli 2020 publiziert worden.

Im Sommer 2020 ist die COVID-19-Krise etwas abgeflacht, die arbeitsrechtliche Lage ist für die Spitäler und deren Personal aber angespannt geblieben. Im Herbst hat das Parlament das COVID-19-Gesetz in Kraft gesetzt, die Beschlüsse des Bundesrates sowie der Kantonsregierungen haben das Arbeits- und Berufsbildungsrecht dann erneut verändert. Das von den Sozialpartnern H+, SBK und vsao aktualisierte Merkblatt soll den Betrieben und dem Personal die wesentlichen daraus entstandenen Änderungen näher bringen und die aktuell geltenden arbeits- und bildungsrechtlichen Grundlagen in Erinnerung rufen. Es soll auch bei der Anwendung der wichtigsten arbeits- und berufsbildungsrechtlichen Bestimmungen helfen. Die Sozialpartner leisten auf diese Weise einen Beitrag für mehr Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Spannungen im Betrieb und am Arbeitsplatz.

Gelebte und funktionierende Sozialpartnerschaft
Das Merkblatt ist Zeichen einer gelebten und funktionierenden Sozialpartnerschaft auch in schwierigen Zeiten. Die Sozialpartnerschaft wird vor allem wegen den personalpolitischen Auswirkungen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise auf eine längere Belastungsprobe gestellt werden. In dieser Situation ist besonders wichtig, dass die Sozialpartner einen von gegenseitigem Respekt und Vertrauen geprägten Dialog auf sachlicher und politischer Ebene führen und sich gegenseitig unterstützen. H+ ist überzeugt, dass die Sozialpartner mit dem Merkblatt ein gutes Mittel gefunden haben, den Dialog im Interesse der Spitäler und ihrer Angestellten konstruktiv weiter zu führen.