Bundesrat genehmigt Tarifvertrag zur Vergütung der COVID-19-Impfung

Der Bundesrat hat den Tarifvertrag genehmigt, der die Vergütung der COVID-19-Impfung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung regelt. Der Tarifvertrag gilt seit dem 1. Januar 2021 für alle Versicherten in der Schweiz.

Die Tarifpartner, bestehend aus der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), der Gemeinsamen Einrichtung KVG, den von tarifsuisse ag vertretenen Versicherern, der Einkaufsgemeinschaft HSK AG und der CSS Versicherung AG, haben den Tarifvertrag abgeschlossen, der die Vergütung der COVID-19-Impfung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz einheitlich regelt. H+ war an den Verhandlungen nicht beteiligt.

Der Tarifvertrag beinhaltet eine Pauschale von 14 Franken 50 für die mit jeder Impfung verbundenen Leistungen und einen Betrag von fünf Franken pro Impfdosis, der auch das Impfmaterial umfasst. Unter der Annahme einer Durchimpfungsrate von 60 Prozent der Schweizer Bevölkerung und zwei Impfdosen pro Person belaufen sich die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf rund 201 Millionen Franken für das Jahr 2021.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrats . Die Kantone informieren zudem die Spitäler und Kliniken direkt.