BAG: Aktuelles zur COVID-19-Impfung für Gesundheitsfachpersonen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert das Gesundheitsfachpersonal regelmässig über die COVID-19-Impfung. Ab Ende Mai erscheint ein neuer Newsletter.

Eine kontinuierliche und transparente Information zur COVID-19-Impfung spielt eine zentrale Rolle in der aktuellen Phase der Pandemiebewältigung, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Gesundheitsfachpersonen sind zentral bei der Entscheidung der breiten Bevölkerung bezüglich der Impfung. Ihre Empfehlungen sind ein wichtiger Faktor für die Impf-Akzeptanz bei impfunsicheren Patientinnen und Patienten. Aus diesem Grund informiert das BAG das Gesundheitsfachpersonal über Aktuelles in Bezug auf die COVID-19-Impfung.

Dokumente für Gesundheitsfachpersonen
Alle untengenannten Informationen und Dokumente für Fachpersonen stehen auf der BAG-Webseite auf Deutsch, Französisch, und teilweise auch auf Italienisch und Englisch zur Verfügung:

  • Impfstrategie (D, F)
  • Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe (D, F)
  • Factsheet (D, F, I, E)
  • Steckbrief Impfstoffe (D, F, I, E)
  • Checkliste Impfakt (D, F, I, E)
  • Impfung von Gesundheitspersonal gegen Covid-19 (D, F, I)
  • Faktenblatt Finanzierung Covid-19-Impfung (D, F, I)
  • FAQ (D, F, I) (Aktualisierungen gibt es zu den Themen «Strategie, Zulassungen und Impfempfehlungen»; «Durchführung der Impfung» und «Isolation und Quarantäne nach der Impfung»
  • Infoline Coronavirus für Gesundheitsfachpersonen
    (täglich 7 bis 20 Uhr über folgende Nummer: +41 58 462 21 00)

Das BAG hat ausserdem am 16. April die Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe aktualisiert.

Impfung von Schwangeren
Schwangere mit folgenden gesundheitlichen Merkmalen können sich neu auch impfen lassen:

  • Schwangere mit chronischen Krankheiten, die zu den Kategorien besonders gefährdeter Personen für COVID-19 gezählt werden,
  • Schwangere mit erhöhtem Expositionsrisiko für eine SARS-CoV-2 Infektion (insbesondere Gesundheitspersonal).

Impfung nach bestätigter SARS-CoV-2 Infektion
Ausgehend vom aktuellen Wissensstand zum Schutz nach durchgemachter SARS-CoV-2 Infektion empfiehlt das BAG die COVID-19-Impfung für Personen mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion (per PCR- /Antigentest) neu erst sechs Monate nach der Infektion. Ausgenommen davon sind besonders gefährdete Personen (BGP), die bereits nach drei Monaten eine Impfung erhalten sollen. Studien zeigen, dass nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion eine einzelne Dosis mRNA-Impfstoff zu einer sehr guten Immunantwort führt. Das BAG empfiehlt deshalb, Personen mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion nur noch eine Dosis mRNA-Impfstoff zu verabreichen. Ausgenommen davon sind immunsupprimierte BGP, die weiterhin zwei Impfdosen erhalten sollen.

Gesundheitsfachpersonen können sich hier für den COVID-19-Newsletter anmelden, der per Ende Mai vom BAG regelmässig verschickt wird.