Kostenübernahme der schnellen Antigentests auf SARS-CoV-2 nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 3

Die Rechtsgültigkeit der COVID-19-Verordnung 3 wird voraussichtlich am 31. Dezember 2021 ablaufen. Danach wird wieder das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) für die Kostenübernahme der Analysen auf SARS-CoV-2 gelten, teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit.

Obwohl ihre Leistung geringer ist, sind seit Ende 2020 zur Diagnose von COVID-19 schnelle Antigentests auf SARS-CoV-2 eingesetzt worden, um die Pandemie und den Mangel an RT-PCR-Tests zu bewältigen. Dabei sind strikte Bedingungen festgelegt und die Geltungsdauer auf die Dauer der COVID-19-Verordnung 3 beschränkt worden.

Kosten für schnelle Antigentests werden nicht mehr übernommen
Da die schnellen Antigentests auf SARS-CoV-2 nicht auf der Analyseliste (Anhang 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV) stehen, werden deren Kosten zur Diagnose von COVID-19 voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 weder von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) noch vom Bund übernommen werden. Zur Diagnose von COVID-19 wird ab dem 1. Januar 2022 wieder der diagnostische Standard, die RT-PCR-Tests, Analyselisteposition 3186.00 SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2), von der OKP vergütet werden, teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit.

Grundsätzlich werden Analysen auf SARS-CoV-2 zu epidemiologischen Zwecken, beispielsweise zur Bewältigung der Pandemie, nicht von der OKP übernommen. Dies gilt auch für die schnellen Antigentests auf SARS-CoV-2. Basierend auf der sich während der COVID-19-Pandemie laufend entwickelnden Evidenz hält das BAG fest, dass vermutlich die schnellen Antigentests bei genügender Verfügbarkeit der RT-PCR-Tests keinen Stellenwert mehr in der Diagnose von COVID-19 haben werden. Somit wird auch die OKP die Kosten nicht übernehmen müssen.  

Sollten Sie doch Indikationen sehen, in welchen schnelle Antigentests auf SARS-CoV-2 der Diagnose von COVID-19-Erkrankten dienen, können Sie den Vertreter der schweizerischen Gesellschaft für Mikrobiologie betreffend schnelle Antigentests auf SARS-CoV-2 Prof. Dr. med Gilbert Greub kontaktieren, um dem BAG zu Handen der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) einen Antrag zur Kostenübernahme durch die OKP zu stellen. Das BAG hat als allerspäteste Frist für die Antrageinreichung den 25. Juli 2021 angegeben.