Aktualisiertes Faktenblatt zur Kostenübernahme der Analysen auf Sars-CoV-2

Zusammen mit der Änderung der COVID-19-Verordnung 3 per 26. Juni 2021 ist das Faktenblatt zur Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf Sars-CoV-2 überarbeitet worden. So wird beispielsweise der Höchstbetrag der Vergütung der Probenentnahme von 25 Franken auf 19.50 Franken reduziert.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat das Faktenblatt zur Kostenübernahme der Analysen auf Sars-CoV-2 angepasst. Per 26. Juni 2021 nimmt der Bund unter anderen folgende Anpassungen an der COVID-19-Verordnung 3 vor:

Tarifanpassungen

  • Probenentnahme: Senkung des Höchstbetrags von 25 auf 19.50 Franken beim regulären Tarif (Tarifziffer 01.01.1000) bzw. von 18.50 auf 14.50 Franken beim reduzierten Tarif.
  • Analyse auf Sars-CoV-2-Antigene und Sars-CoV-2-Schnelltest zur Fachanwendung, regulärer Tarif (Tarifziffer 01.01.1300): Senkung des Höchstbetrags von 21.50 auf 17 Franken.
  • Sars-CoV-2-Schnelltest zur Fachanwendung, reduzierter Tarif (inkl. Probenentnahme, Analyse und Auftragsabwicklung): Senkung des Höchstbetrags von 34 auf 26 Franken.
  • Sars-CoV-2-Schnelltest zur Fachanwendung, Basistarif (nur Testmaterial, Tarifziffer 01.02.1000): Senkung des Höchstbetrags von 8 auf 6.50 Franken.

Ausweitung der Testungen auf weitere Bereiche

Bestätigungsanalyse mittels molekularbiologischer Analyse auf Sars-CoV-2: Kostenübernahme einer Bestätigungsanalyse nach einem positiven Ergebnis bei einem Sars-CoV-2-Schnelltest zur Fachanwendung (keine Einschränkung mehr auf bestimmte Fälle); rückwirkende Anpassung per 1. Juni 2021.

Weitere Anpassungen

  • Vergütung COVID-19-Testzertifikat: Vergütung des Ausstellens des COVID-19-Testzertifkats im Rahmen der symptom- und fallorientierten Testung abgedeckt durch Pauschale von 2.50 Franken für die Übermittlung des Testergebnisses (Tarifziffer 01.01.1100). Keine Vergütung durch Bund im Rahmen der gezielten und repetitiven Testung (Vergütung durch Auftraggeber erforderlich).
  • Sequenzierung: Aufhebung der Vorgabe für Laboratorien einer SAS-Akkreditierung in Sequenzierung.

Der Bund übernimmt zudem die Kosten der molekularbiologischen Analyse auf Sars-CoV-2 und der Sars-CoV-2-Schnelltests zur Fachanwendung (Probenentnahme und Analyse) neu in folgenden Fällen:

  • als Bestätigungsanalyse nach einem positiven Ergebnis bei einem Sars-CoV-2-Schnelltest zur Fachanwendung, unabhängig davon, ob der Test mit einem Sars-CoV-2 Schnelltest gemäss diagnostischem Standard oder gemäss Screening-Standard durchgeführt wurde (rückwirkend per 1. Juni),
  • als Bestätigungsanalyse nach einem positiven Ergebnis bei einem Sars-CoV-2-Selbsttest.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem aktuelle Faktenblatt unter «Dokumente».

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Christoph  Schöni

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