KVV-Revision Planungskriterien und Tarifermittlung: faire Lösung in Erarbeitung
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verordnungsänderung zu den Planungskriterien und Tarifermittlung (KVV I) würde die Versorgungssicherheit gefährden. H+ hat sich deshalb auch entschieden gegen die Verordnungsänderung ausgesprochen. Im Dialog mit der Verwaltung ist die Geschäftsstelle aktuell dabei, eine faire Lösung zu erarbeiten.
Es ist unbestritten, dass der Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) bezüglich Spitalplanung und Tarifermittlung an die Rechtsprechung und die Planungspraxis der Kantone angepasst werden muss. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung der Krankenversicherungsverordnung (KVV) sieht allerdings vor, dass derjenige Leistungserbringer den Benchmark bildet, dessen Fallkosten dem 25. Perzentil der Fallkosten aller erfasster Leistungserbringer entsprechen. Damit würden alle Einrichtungen, vom Geburtshaus bis zum Universitätsspital, mit dem gleichen Massstab verglichen. Von dieser Massnahme wären in erster Linie diejenigen Spitäler am härtesten betroffen, welche die Hauptlast der medizinischen Versorgung zu tragen haben. Mit der KVV-Revision würde den Spitälern und Kliniken die finanzielle Grundlage entzogen und die Versorgungssicherheit gefährdet werden. Zu diesem Schluss kommt ein von H+ in Auftrag gegebenes juristisches Kurzgutachten, das im März 2020 publiziert wurde.
Ablehnung der KVV-Revision von allen Seiten
H+ lehnte diesen Änderungsvorschlag der KVV entschieden ab, erklärte sich aber bereit, an der Erarbeitung von alternativen Lösungen mitzuwirken. Nun hat die Bundesverwaltung entschieden, den umstrittenen Vorschlag im Gespräch mit den Betroffenen zu überarbeiten. H+ nimmt diesen Entscheid mit Befriedigung zur Kenntnis. Erste Gespräche mit der Verwaltung über alternative Benchmark-Modelle haben bereits stattgefunden. H+ ist überzeugt, dass eine faire Lösung, die Gleiches mit Gleichem vergleicht, gefunden werden kann und auch muss.
Gesundheitskommission begrüsst Weg der gemeinsamen Lösung
Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) diskutierte an ihrer Sitzung vom 14. und 15. Januar 2021 ebenfalls die geplanten Verordnungsänderungen zu den Planungskriterien für Spitäler und Pflegeheime sowie zur Tarifermittlung. Sie hat befriedigt zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die umstrittene Weiterentwicklung der Grundsätze zur Tarifermittlung im Gespräch mit den Betroffenen überarbeiten wird. Denn auch die Kommission legt Wert auf den Grundsatz «Gleiches mit Gleichem vergleichen» und empfiehlt aus diesem Grund insbesondere, dass die Universitätsspitäler für die Ermittlung des Benchmarks separat betrachtet werden.