CHOP-Codes und Kodierungsrichtlinien: Fristen für die Antragsverfahren stehen fest

Für die Weiterentwicklung der Schweizerischen Kodierungsrichtlinien und der Schweizerischen Operationsklassifikation CHOP hat das Bundesamt für Statistik (BFS) die Fristen für die Antragsverfahren veröffentlicht.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat folgende Fristen kommuniziert: Die Kodierungsrichtlinien können ab dem 31. Mai 2021 bis zum 11. Juli 2021 eingegeben werden. Für die CHOP-Codes gilt eine Frist vom 31. Mai 2021 bis zum 12. September 2021. Mit dem Einreichen Ihrer Anträge haben Sie die Möglichkeit, die stationären Tarife der SwissDRG AG weiterzuentwickeln. Für die CHOP-Codes stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Erstens die Anpassung bestehender, zweitens die Eröffnung neuer CHOP-Codes.

Das Ziel der Weiterentwicklung und Pflege der Schweizerischen Operationsklassifikation CHOP ist, die an den Patientinnen und Patienten erbrachten Leistungen präzis erheben zu können. Dies soll unter anderem eine faire und kostendeckende Abgeltung der Leistungserbringer sicherstellen. Für die sachgerechte Abgeltung der erbrachten Leistungen spielen die CHOP-Codes als Kostentrenner innerhalb einer Patientengruppe eine wichtige Rolle.

Ausschüsse von und für die H+ Mitglieder
H+ plant den Aufbau von tarifspezifischen Ausschüssen, welche den Geschäftsbereich Tarife unterstützen, aber auch die spezifischen tarifarischen Anliegen der H+ Mitglieder beantworten. Dies gilt auch für die Antragsverfahren zur Eröffnung von neuen CHOP-Codes. Die erbrachte Leistung soll bei diesen Prozessen im Zentrum stehen. Kliniken und Spitäler müssen vorsichtig sein, wenn sie Anforderungen an die Infrastruktur oder an die Qualifikation des Personals stellen, da solche Vorgaben zu nicht-finanzierten Mehrkosten führen.

Die Antragsformulare sind ab dem 31. Mai 2021 auf der Website des Bundesamtes für Statistik freigeschaltet.

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Christoph  Schöni

Christoph Schöni

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