Übergangslösung für Abrechnung ambulanter podologischer Leistungen gefunden
H+, die Organisation Podologie Schweiz (OPS) und die Einkaufsgemeinschaften tarifsuisse, HSK und CSS sowie santésuisse und curafutura haben sich auf eine Übergangs-Tarifstruktur inkl. Preis geeinigt: Dies für die Abrechnung der seit dem 1. Januar 2022 als Pflichtleistung geltenden ambulanten podologischen Leistungen bei Patienten mit Diabetes mellitus.
Seit dem 1. Januar 2022 sind Podologinnen und Podologen anerkannte Leistungserbringer gemäss KVG. Ambulante podologische Leistungen bei Patienten mit Diabetes mellitus gelten gemäss Art. 11c KLV als eine KVG-Pflichtleistung.
Trotz intensiven Verhandlungen seit dem Frühling 2021 konnten die Verhandlungspartner keinen definitiven Tarif vereinbaren. Aus diesem Grund haben die Beteiligten eine Übergangs-Tarifstruktur inkl. Preis verhandelt, die Leistungserbringer rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 anwenden können.
Alle Tarifpartner akzeptieren die Übergangs-Tarifstruktur inkl. Preis. Die administrative Umsetzung derselben ist unterschiedlich: Tarifsuisse hat ihren Mitgliedern eine Abrechnungsempfehlung gemacht, HSK hat mit H+ und OPS eine Übergangsvereinbarung unterzeichnet und mit der CSS wurde ein Administrativ-Vertrag inkl. Abrechnungsempfehlung erarbeitet.
Aktuelle Informationen, die Übergangs-Tarifstruktur inkl. Preis, die Vereinbarung und die Informationen zum Beitrittsprozedere finden Sie auf der H+ Website.