Neues Verordnungsformular für Hilfsmittel und Behandlungsgeräte
Für die Verordnung von Hilfsmitteln und Behandlungsgeräten steht Spitälern und Kliniken ein neues Formular zur Verfügung.
Die Eidgenössischen Sozialversicherer haben im Oktober 2020 entschieden, dass sie ab dem 1. Januar 2021 keine Verordnungen für Hilfsmittel mehr akzeptieren, die mit spezifischen Markenprodukten oder bei denen die Abgabestelle bereits definiert sind. Der Grund dafür ist, dass der Patient den Leistungserbringer selber wählen kann (demnach auch die Wahl der Abgabestelle des Hilfsmittels) und der Versicherer im Rahmen des Naturalleistungsprinzips bei der Wahl des Hilfsmittels gemäss WZW-Kriterien mitentscheiden kann.
Kostenträger und Leistungserbringer haben das neue Verordnungsformular gemeinsam entworfen, das ab sofort verwendet werden kann.