Neue Regelungen in der spezialisierten Palliative Care
Für spitalinterne und spitalexterne Palliativ-Konsiliardienste hat palliative.ch neue Strukturkriterien definiert, die ab 1. Januar 2025 für die Zertifizierung gelten. Derweil prüft die SwissDRG AG eine Anpassung der Tarifstruktur, um Fälle der spezialisierten stationären Palliative Care besser abzubilden.
Im November 2023 hat die Fachgesellschaft palliative.ch neue Strukturkriterien bei Bund und Kantonen sowie Partnerverbänden, darunter auch H+, vernehmlasst. Unter anderen handelt es sich um die folgenden Dokumente:
- Referenzdokument für spezialisierte stationäre Palliative Care (SSPC), Version 4.0
- Strukturkriterien Palliativ-Konsiliardienst (spitalintern), Version 1.0
- Strukturkriterien Mobiler Palliativdienst (spitalextern), Version 1.0
Die Strukturkriterien dienen als Grundlage für die Zertifizierung «Qualität in Palliative Care» und für weitere Dokumente aus den Bereichen Zertifizierung, Bildung und Tarifwesen. Die meisten im Referenzdokument SSPC definierten Strukturkriterien bilden zudem die Basis für die Abrechnung der Leistungen mit dem CHOP-Code 93.8B Spezialisierte Palliative Care.
Aufgrund der teils kritischen Rückmeldungen, insbesondere von H+, hat palliative.ch die Strukturkriterien Palliativ-Konsiliardienst 1.0 (spitalintern) und Mobiler Palliativdienst 1.0 (spitalextern) überarbeitet und die definitiven Versionen auf ihrer Website publiziert. Sie treten ab 1. Januar 2025 in Kraft.
H+ fordert weiterhin schlankere Version SSPC 4.0
Beim Referenzdokument SSPC 4.0 hat palliative.ch ebenfalls Anpassungen an der ursprünglich vernehmlassten Version vorgenommen. H+ wurde eingeladen auch zur neuen Version Stellung zu nehmen. Bisher konnte aber noch kein Konsens über die definitive Ausgestaltung gefunden werden. Deshalb bleibt vorerst die Version SSPC 3.3 von 2021 gültig.
Aus Sicht von H+ greifen die Strukturkriterien im Referenzdokument SSPC 4.0 immer noch zu stark in die Organisationseinheiten der spezialisieren Einrichtungen ein, führen bei diesen zu Mehrkosten und – im Kontext des Fachkräftemangels – zu zunehmenden Versorgungsengpässen ohne einen nachgewiesenen Mehrwert. H+ erachtet es als nicht zielführend, mit zusätzlichen, sachlich nicht einwandfrei begründeten Strukturkriterien den spezialisierten Einrichtungen die Abrechnung der Leistungen mit dem CHOP-Code 93.8B zu erschweren oder gar zu verunmöglichen.
Anpassung der SwissDRG Tarifstruktur geplant
Die SwissDRG AG prüft derweil eine Anpassung der Tarifstruktur im Bereich Palliative Care. In den Jahren 2019-2022 waren die Kosten für die spezialisierte stationäre Palliative Care im Schnitt nur zu 82 Prozent gedeckt. Unsere Analyse der Daten des Vereins Spitalbenchmark hat zudem aufgezeigt, dass diese Fälle nur etwa zur Hälfte in die Basis-DRG A97 eingruppieren. Die übrigen Fälle befinden sich in allen möglichen Fallgruppen des DRG-Systems; sie sind dadurch schlechter abgebildet und (noch) stärker unterfinanziert als die A97er Fälle.
Die SwissDRG AG plant daher eine Anpassung der Tarifstruktur. Sie sieht eine Möglichkeit darin, dass die Basis-DRG A97 aufgehoben wird und stattdessen alle Palliativ-Fälle (CHOP-Codes 93.8A.2 und 93.8B) mit Zusatzentgelt vergütet werden.
Inwiefern Anpassungen an der aktuellen Struktur erfolgen, darüber wird SwissDRG anlässlich der Systempräsentation Version 14.0 im kommenden Frühjahr informieren. H+ wird die Mitglieder über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.